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Heilberufe üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, wenn sie ausdrücklich in § 18 EStG genannt sind (= Katalogberufe). Heilberufe oder Heilhilfsberufe, die nicht zu den Katalogberufen gehören, aber einem der Katalogberufe
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Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer Werkstatt für behinderte Menschen ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro, in dem auch Menschen mit Behinderung arbeiten, unterliegen die Gastronomieumsätze des Bistros nicht
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung sowie der Lohnsteuer-Anmeldung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Für den Monat November
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Kosten für die Verpflegung anlässlich einer Geschäftsreise können ertragsteuerlich nur pauschal geltend gemacht werden. Das heißt, dass die tatsächlichen Verpflegungskosten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden
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Das Inkrafttreten des „Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes“ hat sich – insbesondere bei den steuerlichen Regelungen – im Laufe das Gesetzgebungsverfahrens mehrfach verändert. Der Bundesrat hat am 8.11.2019 der nun
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Der ermäßigte Steuersatz auf Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit setzt zusätzlich die Außerordentlichkeit dieser Einkünfte voraus. Bei der Kapitalisierung von Altersbezügen kommt es deshalb
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Unternehmer, die Waren oder andere Gegenstände in einem anderen EU-Land umsatzsteuerfrei einkaufen, müssen diesen innergemeinschaftlichen Erwerb im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. Abweichend davon findet kein umsatzsteuerpflichtiger
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Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer.
Praxis-Beispiel:
Der Halter eines Kfz, das erstmalig im Jahr 2010 zugelassen wurde, legte Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid
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Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen besteht ab dem 1.1.2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit § 1
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Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gemäß § 40a Abs. 1 EStG hat der Arbeitgeber die Wahl. Er darf die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abrechnen oder pauschal mit 25% zuzüglich
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