-
Es gibt weder für eine Einzelpraxis noch für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis eine vorgegebene feste Anzahl angestellter Ärzte, bei deren Überschreitung automatisch eine Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb
-
Das Finanzgericht hat entschieden, dass monatlichen Einzahlungen des Arbeitgebers auf ein soge-nanntes „Prämienkonto“ nicht als steuerfreie "Sachbezüge" anerkannt werden können.
Praxis-Beispiel:
Der Arbeitgeber
-
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Dabei gilt grundsätzlich: Eine Zahlung ist fristgerecht, wenn
bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des
-
Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf handelt es sich bei einem Ausrüster- und Werbevertrag eines jungen Profifußballers nicht um eine gewerbliche Tätigkeit, sondern um Einnahmen, die den sonstige Einkünften
-
Das Finanzgericht Köln hat bei einem Restaurant mit einem "all-you-can-eat"-Konzept den Umsatz um einen Sicherheitszuschlag erhöht. Fraglich ist, welche Schätzungsmethode angewendet werden kann.
Praxis-Beispiel:
Die
-
Minijobber müssen sich entscheiden ob sie eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bisher war es nicht möglich, eine Befreiung von der
-
Leasingverträge enthalten in der Regel Vereinbarungen, wonach am Ende eines Leasingvertrags vertraglich festgelegte Zahlungen anfallen können. Das ist z.B. der Fall, wenn das Fahrzeug
vorzeitig zurückgegeben wird oder
wenn das
-
Verkauft der Besitzer ein Vermietungsobjekt und verpflichtet er sich im Kaufvertrag zur Renovierung und Übernahme von Mietzahlungen, liegen insoweit keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vor.
-
Ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen sind nur dann als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei, wenn sie dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen
-
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann neben der linearen oder degressiven Abschreibung die 40%ige Sonderabschreibung beansprucht werden (vor dem 1.1.2024: 20%). Die 40%ige Sonderabschreibung, die in einem
Mehr Beiträge sind nicht vorhanden!
Mehr Beiträge sind nicht vorhanden!