Das BMF hat zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022“ durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt vom 30.3.2022 aufgefordert. Diese Aufforderung
Die Aufforderung des BMF zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022“ ist durch das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
Jetzt vorbereiten! Damit Sie sich schon jetzt gezielt auf die Einreichung Ihrer Unterlagen vorbereiten können, gebe ich einen kurzen Überblick über die benötigten Informationen bzw. Unterlagen und wo Sie diese ggf. finden können. Die Feststellungserklärung muss im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 abgegeben werden. Bitte suchen Sie daher schon jetzt alle notwendigen Unterlagen zusammen. Welche…
Zum 1.1.2022 wird erstmals der Grundsteuerwert festgestellt (= Hauptfeststellung). Das heißt, dass zum 1.1.2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Der neue Grundstückswert löst dann ab 2025 bei der Grundsteuer den
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