-
Das Bundesfinanzministerium (BMF) befasst sich in dem Schreiben vor allem mit der Umsatzsteuerumstellung zum 1. Januar 2021. Bitte beachten Sie daher unbedingt die entsprechenden Regelungen zum Jahresende. Zum aktuellen BMF-schreiben geht es hier Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an – Ihr Steuerberater aus Moers. Kontakt aufnehmen
-
Unsere Mandanten-Cloud einfach erklärt. Sie spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch regelmäßig bares Geld. Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr Informationen Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren…
-
Nutzt der Arbeitnehmer ein Kfz seines Arbeitgebers und verstößt er gegen ein Parkverbot, erhält der Arbeitgeber als Halter dieses Kfz ein Verwarnungsgeld. Der Arbeitgeber kann das Verwarnungsgeld als seine eigene Schuld begleichen
-
Damit grenzüberscheitende innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei sind, muss der Leistungsempfänger dem liefernden Unternehmer seine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen. Die ausländische
-
Die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sogenannter BEA-Freibetrag), der dem anderen Elternteil zusteht, ist nicht möglich, wenn das Kind über 18 Jahre alt ist.
-
Ein betrieblich genutzter Gebäudeteil, wie z. B. ein häusliches Arbeitszimmer, das sich im Eigentum eines Freiberuflers befindet, ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das zum Betriebsvermögen gehört. Gibt ein Unternehmer
-
Das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V. (DIQP) hat uns heute als „Top Arbeitgeber ausgezeichnet. Zur Erlangung des Arbeitgebersiegels „Top Arbeitgeber“ wurde unsere Kanzlei Andreas Schollmeier Steuerberater aus Moers umfassend untersucht und bewertet. Dies umfasste neben einer DSGVO konformen Mitarbeiterbefragung, eine Leistungsabfrage und ein Managementinterview. In Bezug auf die Aussagekraft und Seriosität entspricht das…
-
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort digital über das „Onlineportal zur Überbrückungshilfe II“ gestellt
-
Unternehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, hätten die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich bis zum 30.9.2020 über das Portal ihres Ansässigkeitsstaates
-
Veräußert ein Unternehmer oder Freiberufler seinen Firmenwagen, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug teilweise privat genutzt
Mehr Beiträge sind nicht vorhanden!
Mehr Beiträge sind nicht vorhanden!