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Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Dienstwagen), stellt die Erstattung der Stromkosten, die der Arbeitnehmer selbst getragen hat,
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Darf der Arbeitnehmer ein Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb bzw. an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens kostenlos aufladen, ist der gewährte Vorteil gemäß
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Seit dem 1.1.2020 unterliegt die Beförderungen von Personen im Fährverkehr dem ermäßigten Steuersatz, wenn sie innerhalb einer Gemeinde erfolgt oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt (§ 12
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Im Umsatzsteuersystem stellt der Vorsteuerabzug sicher, dass Unternehmer in der Leistungskette im Regelfall wirtschaftlich nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist regelmäßig, dass der
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Um bei Land- und Forstwirten eine gleichmäßigere Besteuerung zu erreichen, ist durch das Jahressteuergesetz 2019 ein neuer § 32c EStG eingeführt worden. Mit dieser Regelung sollen Progressionsschwankungen von ertragsreichen und
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Der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes war bisher bis zum 31.12.2020 befristet. Er wird nunmehr um drei Monate bis zum 31.3.2021 verlängert. Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, müssen
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Zu den Spekulationsgeschäften gehören auch Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und
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Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind steuerlich begünstigt, wenn ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen besteht. Es können 20% der
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Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, können auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend machen,
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Aufwendungen, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. § 4 Abs. 5 Nr. 7
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