-
Durch die Corona-Krise können sich bei den Lohnabrechnungen Verzögerungen ergeben, weil betriebliche Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Auch bei Steuerberatern, die die Lohnabrechnungen für ihre Mandanten erstellen,
-
Die Höhe der Umsatzsteuer in der Gastronomie richtet sich danach, ob es sich bei der Leistung um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt. Verkauft ein Unternehmer fertig zubereitete Speisen, handelt es sich um eine einheitliche
-
Computer/Notebooks/Netbooks, Tablet-PCs werden in vollem Umfang als Betriebsvermögen ausgewiesen, weil die private Mitnutzung regelmäßig geringfügig ist. Für die steuerliche Behandlung kommt es darauf an, ob der Computer
-
Im „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 12.12.2019 ist eine Abgrenzung zwischen Sach- und Geldleistungen vorgenommen worden. Danach
-
Ein Elektrofahrrad kann entweder als Fahrrad oder als Kfz einzustufen sein. Es handelt sich um ein Fahrrad, wenn es durch Muskelkraft fortbewegt wird und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW
-
Ein Investitionsabzugsbetrag kann nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige es im Investitionsjahr unterlassen hat, den Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen und der
-
Viele Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, benötigen einen Kredit. Zur Verbesserung der Liquidität und zur Deckung der laufenden Kosten kann jetzt ein
-
Stellen steuerbegünstigte Körperschaften entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfügung, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise notwendig sind (z. B.
-
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie engagieren, z. B. mit Spenden, hat die Finanzverwaltung steuerliche Erleichterungen
-
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist das Arbeitsentgelt sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie nicht berufsmäßig mit einem Entgelt von mehr als 450 €
Mehr Beiträge sind nicht vorhanden!
Mehr Beiträge sind nicht vorhanden!