Neuerung bei den Vorauszahlungen zur KV/PV ab 01.01.2020
Neues Gesetz schränkt Steuersparmöglichkeit für Privatversicherte ein
Die Vorauszahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung) soll ab 01.01.2020 auf das 2,5-fache des laufenden Jahresbeitrags beschränkt werden. Damit ist mit dem Modell der unbegrenzten Vorauszahlung auf Entlastungstarife in der Privatversicherung ab 2020 Schluss. Mehr Infos gibt es u.a. hier