Neuerung bei den Vorauszahlungen zur KV/PV ab 01.01.2020

Neues Gesetz schränkt Steuersparmöglichkeit für Privatversicherte ein

Die Vorauszahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung) soll ab 01.01.2020 auf das 2,5-fache des laufenden Jahresbeitrags beschränkt werden. Damit ist mit dem Modell der unbegrenzten Vorauszahlung auf Entlastungstarife in der Privatversicherung ab 2020 Schluss. Mehr Infos gibt es u.a. hier

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