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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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Der steuerliche Abzug von Lizenzzahlungen und anderen Aufwendungen für die Überlassung von Rechten an nahestehende Personen ist eingeschränkt, wenn sie beim Empfänger nicht oder nur niedrig (unter 25 Prozent) besteuert werden
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Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten, die mit ihren Kindern am Beschäftigungsort in einer familiengerechten Wohnung leben, gilt die Vermutung, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert, auch
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Eine unternehmerische Tätigkeit ist auch im Verhältnis zwischen nahen Angehörigen möglich. Eine unternehmerische Tätigkeit ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil Vereinbarungen über Leistung und Gegenleistung nicht
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Ausgleichzahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs sind nach § 10 Abs. 1a EStG als Sonderausgaben abziehbar, soweit diese Zahlungen bei der ausgleichsberechtigten Person, die unbeschränkt steuerpflichtig sein muss, der
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Ein Fahrtenbuch zu führen ist mit größerem Aufwand verbunden. Wer z. B. die 1%-Regelung vermeiden will, muss ein Fahrtenbuch führen. Wie das Fahrtenbuch auszusehen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Rechtsprechung und
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Insbesondere bei längeren Laufzeiten stimmen die Werte von Rückstellungen in der Handelsbilanz nicht mit den Werten überein, die sich nach steuerlichen Vorgaben ergeben. In der Handelsbilanz sind die Rückstellungen mit dem
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Aufwendungen für einen rollstuhlgerechten Gartenweg mit Hochbeeten entstehen nicht zwangsläufig, wenn sich an einer Seite des Einfamilienhauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist.
Praxis-Beispiel:
Die Eheleute
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Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer ist immer zu 100% betrieblich.
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Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann abweichend von der pauschalen 1%-Regelung nach den tatsächlichen Kosten ermittelt werden. In dieser Situation ist das Verhältnis zwischen den betrieblichen und privaten Fahrten mithilfe eines
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