Für Heilberufe

Für Heilberufe

Wir sind spezialisiert auf die Beratung im Gesundheitswesen

Dipl.-Kfm. Andreas Schollmeier ist als Steuerberater spezialisiert auf die Beratung von Heilberufen.

Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG), Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Apotheken. Mit der Beratung und Begleitung Ihrer Existenzgründung oder Praxisübernahme legen wir gemeinsam den Grundstein Ihres Erfolges und stehen darüber hinaus mit unseren qualifizierten Fachkräften an Ihrer Seite.

Sie benötigen im Praxismarketing Unterstützung? Ich stelle Ihnen gerne mein Expertennetzwerk zur Verfügung, um in der modernen Marketingwelt Fuß zu fassen.

Wir betreuen Sie auf Wunsch bei diversen Prüfungen:

  • steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Sozialversicherungsprüfungen
  • Lohnsteuerprüfungen
  • Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Berufsgenossenschaftsprüfungen

Die Betreuung schließt die Vorbereitung und Mitwirkung bei diesen Prüfungen ein. Gerne machen wir für Sie im Vorhinein auch einen persönlichen Check-Up, um mögliche Prüfungsrisiken im Vorfeld zu identifizieren.

Informieren Sie sich hier über den Mehrwert, den Wir Ihnen als Fachberater bieten können.


Leistungen




Aktuelles

   
Einschätzung der GKV

Apps auf Rezept mit durchwachsener Bilanz mehr...

Analyse

Investitionsbedarf bei ärztlicher Existenzgründung steigt weiter mehr...

Was geplant ist

Eckpunkte zur Notfallreform mehr...





Video-Tipps

   

Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden.




Merkblätter und Checklisten

   

Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken.



Mehrwert durch fachspezifische Informationen und Leistungen über das steuerliche Basisspektrum hinaus

Aufgrund unserer Fachexpertise vermitteln wir unseren Mandanten Informationen und Leistungen über den steuerlichen Tellerrand hinaus, die jedoch für Ihren Beruf von großer Bedeutung sind. Ganzheitliche Beratung hat bei uns oberste Priorität!

Fachspezifische Informationen

Branchennews, Urteile und Studien zur Beratung von Ärzten, Zahnärzten, MVZ und Apotheken

Fachgruppen- & Themendossiers

Mandantengespräch auf Augenhöhe mit absoluten Insider-Informationen

Vergleichsrechner

EP/BAG/MVZ-Rechner, jeweils mit Benchmark-Intervallen

PLZ-Bewertungsrechner

schneller Abruf von Verkehrs- und Zulassungswerten auf Postleitzahlenebene sowie mit weiteren geografischen Informationen (Kaufkraft etc.)

Karriereplanung

Karrierewege Klinik und Niederlassung im schnellen Vergleich

Finanzplaner

komfortable Gewinn- und Cash Flow-Planung, Mindestumsatzanalyse

Bedarfsplanung

für die schnelle Information über Niederlassungsmöglichkeiten

Expertenfragen

vertiefte Analysen aus dem Arztrecht

Finanzdienstleistungen

Zu unseren Basisleistungen im steuerberatenden Bereich zählen die nachfolgenden Themen. Hierbei zeichnet uns eine stark digitalisierte und auf die individuellen Bedürfnissen des Mandanten zugeschnittene Zusammenarbeit aus.

Steuererklärungen

Wir fertigen für Sie Steuererklärungen jeglicher Art. Hierzu gehören insb.

  • Einkommensteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen 

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung ist der buchhalterische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Die Gewinnermittlung ist somit die  Zusammenfassung der finanziellen Ergebnisse der Vergangenheit. Sie ist Grundlage für die betrieblichen Steuererklärungen und für Unternehmensplanungen der Zukunft. Zudem ist er Ihre Visitenkarte gegenüber externen Abschlussadressaten (wie z.B. Banken, Finanzamt, etc.)

Finanzbuchführung

Wir beraten Sie analog und digital!

Wir erledigen Ihre Finanzbuchführung analog und digital. Wir passen uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem kaufmännischen Prozess an. Hierfür können Sie Ihre Papierbelege in einem Pendelordner vorbeibringen oder unsere moderne digitale beleglose Online-Buchhaltung nutzen . Wir richten uns ganz auf Ihre Bedürfnisse ein. 

Digitale Finanzbuchführung

Seit vielen Jahren sind wir Vorreiter im Bereich Digitalisierung. Die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung  macht Ihre Buchhaltung schneller, sicherer, organisierter, effektiver und transparenter! Mehr Infos erhalten Sie hier.

Fachspezifische Finanzbuchführung nach Ihrem individuellen Informationsbedarf

Die Finanzbuchführung wird auf Ihren fachspezifischen Bereich zugeschnitten und entsprechend Ihrem Informationsbedarf individuell angepasst. So erhalten Sie cloudbasiert, tagesaktuell und jederzeit abrufbar eine betriebswirtschaftliche Auswertung ganz nach Ihren Bedürfnissen!

Lohn- und Gehaltsbuchführung

Wir erledigen Ihre  Lohnbuchführung analog und digital. Wir passen uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem kaufmännischen Prozess an. Hierfür können Sie Ihre Papierbelege in einem Pendelordner vorbeibringen oder unsere moderne digitale beleglose Online-Buchhaltung nutzen. Wir richten uns ganz auf Ihre Bedürfnisse ein. 

Neben Lohn- und Gehaltsabrechnungen übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden, regeln den Zahlungsverkehr, erstellen Auswertungen und Bescheinigungen und beraten sie zu allen Lohn- und Gehaltsfragen. Außerdem schützen wir Sie vor falschen Berechnungen und Meldungen.

Den Nettolohn optimieren und Kosten sparen

Sie wollen Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun,  ärgern sich aber über die hohen Lohnnebenkosten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter erhöhen und die damit verbundenen Lohnnebenkosten senken können.

Kostenrechnung & Controlling

Die Kostenrechnung ist eine innerbetriebliche Rechnung zur Überwachung der betrieblichen Prozesse. Eine Kostenrechnung erfasst und verrechnet tatsächliche und kalkulatorische Kosten und Leistungen und bildet – richtig eingerichtet – den betrieblichen Leistungsprozess präziser ab, als es jede Betriebswirtschaftliche Auswertung könnte.

Prüfungen

Wir betreuen Sie auf Wunsch bei diversen Prüfungen:

    • steuerlichen Betriebsprüfungen
    • Sozialversicherungsprüfungen
    • Lohnsteuerprüfungen
    • Umsatzsteuersonderprüfungen
    • Berufsgenossenschaftsprüfungen

Die Betreuung schließt die Vorbereitung und Mitwirkung bei diesen Prüfungen ein. Gerne machen erstellen wir für Sie im Vorhinein auch einen persönlichen Check-Up, um mögliche Prüfungsrisiken im Vorfeld zu identifizieren. 

Steuerliche Vertretung

Wir übernehmen für Sie auch die steuerliche Vertretung. Hierzu gehört u.a. die Teilnahme an:

    • Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden
    • Widerspruch gegen Verfügungen
    • Klageverfahren vor dem Finanzgericht
    • Vertretung bei Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren

Beratung / Gestaltung

Neben den herkömmlichen Finanzdienstleistungen (steuerliches Basisspektrum) decken wir noch eine Vielzahl weiterer Beratungs- und Gestaltungsthemen ab, um Sie ganzheitlich beraten zu können.

Steuerliche Konzepte zur Senkung der Steuerbelastung

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Konzepte zur Senkung Ihrer Steuerbelastung. Egal, welche Einkünfte Sie erzielen. Wir holen stets das Maximum für Sie heraus und berücksichtigen dabei Ihre individuellen Rahmenbedingungen.

Gestaltung von Verträgen aus steuerlicher Sicht

Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen die steuerlichen Gesichtspunkte in Verträgen jeglicher Art. Egal, ob Sie eine Immobilie erwerben wollen oder den Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens entwerfen/ändern möchten. Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Aspekten.

Gerne prüfen wir die von Ihrem Rechtsberater entworfenen Verträge aus steuerlicher Sicht, damit wir Sie im Vorhinein auf steuerliche Besonderheiten hinweisen können. Denn im Nachhinein lassen sich entsprechende Entscheidungen meist nur schwer wieder rückgängig machen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Wir beraten Sie nicht nur steuerlich, sondern in erster Linie auf Ihren Wunsch hin auch betriebswirtschaftlich. Wir helfen Ihnen z.B., Ihren Umsatz und Gewinn zu erhöhen, Kosten zu reduzieren oder Ihre kaufmännischen Prozesse besser zu strukturieren. Hierfür analysieren wir Ihr Unternehmen dort, wo Ihnen „der Schuh drückt“.

Existenzgründungsberatung

Sie wollen eine Praxis gründen bzw. sich selbständig machen? Egal, ob Sie von „null“ anfangen oder einen Praxiskauf realisieren möchten. Wir beraten Sie in der kompletten Gründungsphase bzw. im Rahmen des Kaufprozesses aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht. So helfen wir Ihnen z.B. gerne bei der Erstellung eines Businessplans oder der Durchführung einer Unternehmens-/Praxisbewertung.

Zu unserer Beratung gehört

  • Niederlassungsberatung, -konzeption und -begleitung
  • Praxisübernahmeberatung
  • Wahl der Unternehmensform sowie der richtigen Kooperationsform unter steuerlichen und standesrechtlichen Aspekten

Praxisplanungen/-analysen

Unternehmensplanungen und -analysen sind wichtig, um das eigene Unternehmen bestmöglich kaufmännisch steuern und lenken zu können. Wir unterstützen Sie bei Erfolgs-, Liquiditäts-, Investitions- und Steuerplanungen.

Praxisbewertungen

Wir erstellen für Sie Bewertungen jeglicher Art. Unabhängig, davon, ob es um eine Bewertung von Investitionen, Praxen oder Wirtschaftsgütern handelt.

Investitionen und Finanzierung

Sie planen eine größere  Investition. Wir schauen gerne über Ihre Planungen und beraten Sie aktiv beim Investitionsentscheidungsprozess aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht. Die Investitionsrendite wird analysiert und Steuergestaltungsmöglichkeiten werden optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.

Vermögensplanung

Sie wollen Vermögen aufbauen und vorhandene Liquidität auch in Zeiten von Niedrigzinsen rentabel anlegen, aber wissen nicht wie? Als Steuerberater beraten wir Sie nicht nur bei der Steuerdeklaration, sondern auch fachlich fundiert und unabhängig bei Ihrer individuellen Vermögens- und Finanzplanung.

Mehr Infos erhalten Sie hier

Nachfolgeplanung & Praxisabgabeberatung

Sie befinden sich in der Lebenssituation, wo Sie sich Gedanken über einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Ihre Praxis machen? Wir beraten Sie gerne.

Frühzeitige Nachfolgeplanung sichert die Zukunft Ihres Unternehmens

Viele Praxen beginnen mit der Nachfolgeplanung erst dann, wenn der Ruhestand des Praxisinhabers kurz bevor steht. Dann ist es jedoch meist zu spät, um rechtzeitig einen qualifizierten Nachfolger zu finden bzw. aufzubauen. Wir entwickeln mit Ihnen bei Bedarf gerne eine gemeinsame Nachfolgestrategie, um die Zukunft Ihrer Praxis auch nach Ihrem Ausscheiden zu sichern.

Moderne Kooperationsformen (z.B. MVZ)

Sie planen mit anderen Ärzten zu kooperieren. Wir beraten Sie gerne zu den möglichen Kooperationsformen und deren steuerlichen Auswirkungen. Dies gilt auch für moderne MVZ-Lösungen.

Praxismarketing

Sie benötigen im Praxismarketing? Ich stelle Ihnen gerne meine Expertennetzwerk zur Verfügung, um in der modernen Marketingwelt Fuß zu fassen.

Aktuelles

Einschätzung der GKV

Apps auf Rezept mit durchwachsener Bilanz mehr...

Analyse

Investitionsbedarf bei ärztlicher Existenzgründung steigt weiter mehr...

Was geplant ist

Eckpunkte zur Notfallreform mehr...

Standort Deutschland

Nationale Pharmastrategie sieht Vereinfachungen vor mehr...

Grüne Apotheke

Neue Fortbildung zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit  mehr...

Medizinisches Cannabis

Rabattgewährung auf ärztliche Behandlungskosten kann zulässig sein mehr...

Notsituation

Übernahme von Behandlungskosten bei Bewusstlosigkeit mehr...

Praxis- und Apothekenabgabe

Gut ein Zehntel der Apotheken schließt ohne Nachfolger mehr...

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mehrheit sieht KI als Chance mehr...

Digitalisierung

Buchungsplattformen werden beliebter mehr...

Video-Tipps

Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachten

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Gesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten.

Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreiben

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Bei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video.

Kassenaufzeichnungen in Arzt- und Zahnarztpraxen

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Betriebsprüfer dürfen zu unangekündigten Kassen-Nachschauen in die Praxis kommen. Geprüft wird, ob Bareinnahmen und -ausgaben korrekt aufgezeichnet wurden. Wie Sie das gewährleisten, erklärt dieses Video.

Gewerbesteuerfallen für Praxen

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Arzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video.

Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen können

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Mit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum.

Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereiten

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Betriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern.

Umsatzsteuerfreie ärztliche Leistungen

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Der Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um.

Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden

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Bei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten.

Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und Abgabenbelastung

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Diese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.


Merkblätter und Checklisten

Investitionen in die Praxis richtig finanzieren
Niemand macht gerne Schulden. Aber selbst wenn Sie Investitionen in Ihre Praxis aus liquiden Mitteln stemmen können, kann eine Finanzierung mit Fremdmitteln steuerlich und betriebswirtschaftlich besser sein. Lesen Sie in diesem Merkblatt, welche Faktoren Sie vor einer Investition bedenken sollten und welche Fragen wir mit Ihnen dazu klären können.
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Wann Arztpraxen gewerbesteuerpflichtig werden
Arztpraxen sind nur dann von der Gewerbesteuerpflicht befreit, wenn sie primär arzttypische Tätigkeiten ausüben. Arbeiten Ärzte auch gewerblich, kann schlimmstenfalls die gesamte Praxis zu einem Gewerbebetrieb werden. Das zeigt auch ein aktuelles BFH-Urteil. Wo die Gefahren lauern und welche Gegenmaßnahmen möglich sind, erfahren Sie hier.
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Umsatzsteuer bei Heilberufen
Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich als Freiberufler und zahlen deshalb keine Umsatzsteuer. Doch das ist nicht immer so. Hier erfahren Sie, wann die Befreiungen nicht gelten.
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Steuernachzahlungen als Liquiditätsfalle für Arztpraxen
Liquiditätsschwierigkeiten treffen selbst gut laufende Arztpraxen. Das Problem: Einnahmen und Ausgaben fallen in Arztpraxen zeitlich oft weit auseinander. Besonders bei Steuervorauszahlungen. Die sind es auch meist, die Liquiditätsprobleme auslösen. Lesen Sie in diesem Merkblatt, wie es zu Liquiditätsproblemen kommt und wie Sie wirksam vorbeugen.
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Die Verfahrensdokumentation in der Praxis
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung müssen Sie auch beachten, obwohl Sie als Arzt oder Zahnarzt meistens nicht zu einer umfassenden Buchführung verpflichtet sind. Vorgeschrieben ist damit, dass Sie eine Verfahrensdokumentation führen, aus der Inhalt, Aufbau und Ablauf der eingesetzten EDV-Verfahren klar hervorgehen. Was dazu gehört, lesen Sie in diesem Merkblatt.
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Steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung
Wie eine Praxis mit kassenärztlicher Zulassung beim Kauf steuerlich behandelt wird, erläutert dieses Merkblatt
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Buchführung für die Arztpraxis
Als Freiberufler sind Sie nicht verpflichtet, für Ihre Arztpraxis Bücher zu führen. Um die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis im Blick zu behalten ist es jedoch zu Ihren eigenen Gunsten. Denn spätestens bei Gesprächen mit Banken über eventuelle Kreditmittel oder bei Ihrer Planung für die Zukunft erfahren Sie, wie wichtig aussagekräftige Buchhaltungsunterlagen sind.
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Verträge zwischen nahen Angehörigen - in der Praxis und privat
Wenn Sie mit Angehörigen Verträge abschließen, müssen die wie unter Fremden üblich gestaltet und durchgeführt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Merkblatt.
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Führung eines Fahrtenbuchs
Mit einem Fahrtenbuch weisen Sie den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung eines Praxis-PKWs schlüssig nach. Auf Grundlage der Aufzeichnungen kann ein individueller geldwerter Vorteil ermittelt werden. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.
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Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
Wenn Sie Mitarbeitern oder Partnern Ihrer Praxis etwas Gutes tun wollen und sie beschenken oder zum Essen oder einer Betriebsveranstaltung einladen, prüft das Finanzamt genau, ob die Ausgaben betrieblich veranlasst sind. Außerdem sind weitere Einschränkungen zu beachten. Weil die Einschränkungen oft nicht bekannt sind oder nicht ernst genommen werden, kommt es hier häufig zu Steuernachzahlungen. Das Merkblatt erklärt Ihnen in kompakter Form, worauf Sie bei Geschenken und Einladungen unbedingt achten müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Mitarbeiter der Arztpraxis
Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Diesen erheblichen Abzügen können Sie entgegentreten, indem Sie Mitarbeitern steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile anbieten.
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Aufbewahrungspflichten
Geschäftsunterlagen müssen sowohl nach dem Steuerrecht als auch nach dem Handelsrecht aufbewahrt werden. Hier erfahren Sie, welche Fristen für welche Unterlagen gelten.
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Datenschutzrecht: Was es für Ihre Praxis bedeutet
In Ihrer Praxis haben Sie mit besonders sensiblen Daten zu tun: Gesundheitsdaten von Patienten. Dieses Merkblatt informiert Sie darüber, welche Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.
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