Für Heilberufe Übersicht Leistungen Aktuelles Video-Tipps Merkblätter/ChecklistenFür HeilberufeWir sind spezialisiert auf die Beratung im GesundheitswesenDipl.-Kfm. Andreas Schollmeier ist als Steuerberater spezialisiert auf die Beratung von Heilberufen.Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG), Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Apotheken. Mit der Beratung und Begleitung Ihrer Existenzgründung oder Praxisübernahme legen wir gemeinsam den Grundstein Ihres Erfolges und stehen darüber hinaus mit unseren qualifizierten Fachkräften an Ihrer Seite.Sie benötigen im Praxismarketing Unterstützung? Ich stelle Ihnen gerne mein Expertennetzwerk zur Verfügung, um in der modernen Marketingwelt Fuß zu fassen.Wir betreuen Sie auf Wunsch bei diversen Prüfungen:steuerlichen BetriebsprüfungenSozialversicherungsprüfungenLohnsteuerprüfungenUmsatzsteuersonderprüfungenBerufsgenossenschaftsprüfungenDie Betreuung schließt die Vorbereitung und Mitwirkung bei diesen Prüfungen ein. Gerne machen wir für Sie im Vorhinein auch einen persönlichen Check-Up, um mögliche Prüfungsrisiken im Vorfeld zu identifizieren.Informieren Sie sich hier über den Mehrwert, den Wir Ihnen als Fachberater bieten können.LeistungenBeratung für ÄrzteBeratung für ZahnärzteBeratung für ApothekenAktuelles BundesratMehr Handlungsspielraum für Apotheken gefordert mehr... Am 26.04.2024 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Arzneimittelversorgung zu verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Diese Entschließung basiert auf einer Initiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern und bezieht sich auf die Engpässe bei Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023. Um zukünftige Engpässe zu vermeiden, sollen die Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung notwendiger Medikamente insbesondere für Vor-Ort-Apotheken gelockert werden. Diese sollen Restbestände eingeführter Arzneimittel nach einem festgestellten Versorgungsmangel weiterhin abverkaufen dürfen. Zudem fordert der Bundesrat mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln. Apotheken sollen nach Absprache mit Ärzten von verordneten, aber nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, sofern diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken beispielsweise Fiebersäfte und -zäpfchen auf Grundlage einer Standardzulassung unbürokratisch herstellen und in den Verkehr bringen dürfen, um den steigenden Bedarf zu decken. Zusätzlich fordert der Bundesrat eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln und verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Die Pharmaindustrie benötigt hierfür mehr Planungssicherheit, als sie durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung geboten wird.Hinweis: Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.AugenoptikNeuer Branchenbericht veröffentlicht mehr... Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat seinen aktuellen Branchenbericht veröffentlicht. Dieser bietet einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Augenoptikbranche. Nach turbulenten Zeiten zeigte sich 2023 erstmals eine leichte Entspannung auf dem Arbeitsmarkt. Das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verringert. Anfang 2024 gaben 41 % der Betriebe an, in den letzten sechs Monaten Fachpersonal gesucht zu haben. Nur ein Drittel konnte die freien Stellen wie gewünscht besetzen. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, optimieren Betriebe ihre Organisation. 84 % nutzen eine Terminvergabe. Dienstleistungen werden teilweise ausgelagert, um das vorhandene Fachpersonal effizienter einzusetzen. Umsatzseitig beeinflussen neben der Inflationsrate noch weitere Faktoren den Markt. In den letzten zehn Jahren stieg der durchschnittliche Nettoumsatz pro Betriebsstätte um 41 %, während die Preissteigerungsrate nur halb so hoch war. Das liegt an einer Verschiebung hin zu größeren Geschäften und einem generellen Rückgang der Zahl der Betriebsstätten. Viele kleinere Unternehmen finden keinen Nachfolger. Andererseits fließt immer mehr Kapital in die Branche: Kapitalunternehmen bauen neue Ketten auf und übernehmen größere Standorte, während auch mittlere Filialunternehmen weiter expandieren. Dies führt zu einer fortschreitenden Marktkonzentration. Der Umsatzanteil der zehn größten Unternehmen stieg 2023 um zwei Prozentpunkte auf 53 % des Gesamtmarkts.Gebührenordnungen für Ärzte und ZahnärzteAnpassungen gefordert mehr... Ärzteverbände fordern die Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, da die derzeitigen Abrechnungsgrundlagen veraltet und nicht mehr zeitgemäß seien. Diese Forderung wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses geäußert und von weiteren Sachverständigen unterstützt. Die BZÄK kritisiert die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowohl fachlich als auch betriebswirtschaftlich als überholt. Seit 1988 seien die Honorare der Zahnärzte inflationsbedingt um knapp 109 % entwertet worden. Zudem seien viele der in der GOZ beschriebenen Leistungen inzwischen veraltet. Ferner gebe es mehr als 160 neue zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht erfasst seien. Eine Sprecherin der BZÄK betonte, dass die steigenden Kosten, die in der GOZ nicht berücksichtigt werden, junge Zahnärzte davon abhalten könnten, sich niederzulassen. Ähnlich äußerte sich die BÄK zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die aktuelle GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 nur teilweise novelliert. Sie spiegelt weder den medizinischen Fortschritt noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte wider. Viele ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten sind, müssen über komplexe Analogbewertungen abgerechnet werden. Die Anhörung basiert auf einem Antrag der Unionsfraktion, der die Bundesregierung auffordert, eine Novelle der GOÄ und der GOZ unverzüglich in Angriff zu nehmen.Hinweis: Die Situation verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf zur Anpassung der Gebührenordnungen, um den aktuellen medizinischen Standards und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Alle News ansehenVideo-Tipps Hier finden Sie Erklärvideos zu Steuerfragen, die praktisch in jeder Arztpraxis auftauchen. Die Videos zeigen Ihnen kurz und verständlich, wie Sie Steueroptimierungen nutzen und Fallen vermeiden. Zu unseren Video-TippsMerkblätter und Checklisten Umfassende Informationen und Empfehlungen zu Steuerthemen für Ärzte finden Sie in unseren Merkblättern. Sie können sich die Merkblätter direkt am Bildschirm ansehen oder sie ausdrucken. Zur Liste der Merkblätter und ChecklistenMehrwert durch fachspezifische Informationen und Leistungen über das steuerliche Basisspektrum hinausAufgrund unserer Fachexpertise vermitteln wir unseren Mandanten Informationen und Leistungen über den steuerlichen Tellerrand hinaus, die jedoch für Ihren Beruf von großer Bedeutung sind. Ganzheitliche Beratung hat bei uns oberste Priorität!Fachspezifische InformationenBranchennews, Urteile und Studien zur Beratung von Ärzten, Zahnärzten, MVZ und ApothekenFachgruppen- & ThemendossiersMandantengespräch auf Augenhöhe mit absoluten Insider-InformationenVergleichsrechnerEP/BAG/MVZ-Rechner, jeweils mit Benchmark-IntervallenPLZ-Bewertungsrechnerschneller Abruf von Verkehrs- und Zulassungswerten auf Postleitzahlenebene sowie mit weiteren geografischen Informationen (Kaufkraft etc.)KarriereplanungKarrierewege Klinik und Niederlassung im schnellen VergleichFinanzplanerkomfortable Gewinn- und Cash Flow-Planung, MindestumsatzanalyseBedarfsplanungfür die schnelle Information über NiederlassungsmöglichkeitenExpertenfragenvertiefte Analysen aus dem ArztrechtFinanzdienstleistungenZu unseren Basisleistungen im steuerberatenden Bereich zählen die nachfolgenden Themen. Hierbei zeichnet uns eine stark digitalisierte und auf die individuellen Bedürfnissen des Mandanten zugeschnittene Zusammenarbeit aus.SteuererklärungenWir fertigen für Sie Steuererklärungen jeglicher Art. Hierzu gehören insb.EinkommensteuererklärungenUmsatzsteuererklärungen GewinnermittlungDie Gewinnermittlung ist der buchhalterische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Die Gewinnermittlung ist somit die Zusammenfassung der finanziellen Ergebnisse der Vergangenheit. Sie ist Grundlage für die betrieblichen Steuererklärungen und für Unternehmensplanungen der Zukunft. Zudem ist er Ihre Visitenkarte gegenüber externen Abschlussadressaten (wie z.B. Banken, Finanzamt, etc.)FinanzbuchführungWir beraten Sie analog und digital!Wir erledigen Ihre Finanzbuchführung analog und digital. Wir passen uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem kaufmännischen Prozess an. Hierfür können Sie Ihre Papierbelege in einem Pendelordner vorbeibringen oder unsere moderne digitale beleglose Online-Buchhaltung nutzen . Wir richten uns ganz auf Ihre Bedürfnisse ein. Digitale FinanzbuchführungSeit vielen Jahren sind wir Vorreiter im Bereich Digitalisierung. Die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung macht Ihre Buchhaltung schneller, sicherer, organisierter, effektiver und transparenter! Mehr Infos erhalten Sie hier.Fachspezifische Finanzbuchführung nach Ihrem individuellen InformationsbedarfDie Finanzbuchführung wird auf Ihren fachspezifischen Bereich zugeschnitten und entsprechend Ihrem Informationsbedarf individuell angepasst. So erhalten Sie cloudbasiert, tagesaktuell und jederzeit abrufbar eine betriebswirtschaftliche Auswertung ganz nach Ihren Bedürfnissen!Lohn- und GehaltsbuchführungWir erledigen Ihre Lohnbuchführung analog und digital. Wir passen uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem kaufmännischen Prozess an. Hierfür können Sie Ihre Papierbelege in einem Pendelordner vorbeibringen oder unsere moderne digitale beleglose Online-Buchhaltung nutzen. Wir richten uns ganz auf Ihre Bedürfnisse ein. Neben Lohn- und Gehaltsabrechnungen übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit den Behörden, regeln den Zahlungsverkehr, erstellen Auswertungen und Bescheinigungen und beraten sie zu allen Lohn- und Gehaltsfragen. Außerdem schützen wir Sie vor falschen Berechnungen und Meldungen.Den Nettolohn optimieren und Kosten sparenSie wollen Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun, ärgern sich aber über die hohen Lohnnebenkosten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter erhöhen und die damit verbundenen Lohnnebenkosten senken können.Kostenrechnung & ControllingDie Kostenrechnung ist eine innerbetriebliche Rechnung zur Überwachung der betrieblichen Prozesse. Eine Kostenrechnung erfasst und verrechnet tatsächliche und kalkulatorische Kosten und Leistungen und bildet – richtig eingerichtet – den betrieblichen Leistungsprozess präziser ab, als es jede Betriebswirtschaftliche Auswertung könnte.PrüfungenWir betreuen Sie auf Wunsch bei diversen Prüfungen:steuerlichen BetriebsprüfungenSozialversicherungsprüfungenLohnsteuerprüfungenUmsatzsteuersonderprüfungenBerufsgenossenschaftsprüfungenDie Betreuung schließt die Vorbereitung und Mitwirkung bei diesen Prüfungen ein. Gerne machen erstellen wir für Sie im Vorhinein auch einen persönlichen Check-Up, um mögliche Prüfungsrisiken im Vorfeld zu identifizieren. Steuerliche VertretungWir übernehmen für Sie auch die steuerliche Vertretung. Hierzu gehört u.a. die Teilnahme an:Einspruchsverfahren vor den FinanzbehördenWiderspruch gegen VerfügungenKlageverfahren vor dem FinanzgerichtVertretung bei Selbstanzeigen und SteuerstrafverfahrenBeratung / GestaltungNeben den herkömmlichen Finanzdienstleistungen (steuerliches Basisspektrum) decken wir noch eine Vielzahl weiterer Beratungs- und Gestaltungsthemen ab, um Sie ganzheitlich beraten zu können.Steuerliche Konzepte zur Senkung der SteuerbelastungWir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Konzepte zur Senkung Ihrer Steuerbelastung. Egal, welche Einkünfte Sie erzielen. Wir holen stets das Maximum für Sie heraus und berücksichtigen dabei Ihre individuellen Rahmenbedingungen.Gestaltung von Verträgen aus steuerlicher SichtWir gestalten gemeinsam mit Ihnen die steuerlichen Gesichtspunkte in Verträgen jeglicher Art. Egal, ob Sie eine Immobilie erwerben wollen oder den Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens entwerfen/ändern möchten. Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Aspekten.Gerne prüfen wir die von Ihrem Rechtsberater entworfenen Verträge aus steuerlicher Sicht, damit wir Sie im Vorhinein auf steuerliche Besonderheiten hinweisen können. Denn im Nachhinein lassen sich entsprechende Entscheidungen meist nur schwer wieder rückgängig machen.Betriebswirtschaftliche BeratungWir beraten Sie nicht nur steuerlich, sondern in erster Linie auf Ihren Wunsch hin auch betriebswirtschaftlich. Wir helfen Ihnen z.B., Ihren Umsatz und Gewinn zu erhöhen, Kosten zu reduzieren oder Ihre kaufmännischen Prozesse besser zu strukturieren. Hierfür analysieren wir Ihr Unternehmen dort, wo Ihnen „der Schuh drückt“.ExistenzgründungsberatungSie wollen eine Praxis gründen bzw. sich selbständig machen? Egal, ob Sie von „null“ anfangen oder einen Praxiskauf realisieren möchten. Wir beraten Sie in der kompletten Gründungsphase bzw. im Rahmen des Kaufprozesses aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht. So helfen wir Ihnen z.B. gerne bei der Erstellung eines Businessplans oder der Durchführung einer Unternehmens-/Praxisbewertung.Zu unserer Beratung gehörtNiederlassungsberatung, -konzeption und -begleitungPraxisübernahmeberatungWahl der Unternehmensform sowie der richtigen Kooperationsform unter steuerlichen und standesrechtlichen AspektenPraxisplanungen/-analysenUnternehmensplanungen und -analysen sind wichtig, um das eigene Unternehmen bestmöglich kaufmännisch steuern und lenken zu können. Wir unterstützen Sie bei Erfolgs-, Liquiditäts-, Investitions- und Steuerplanungen.PraxisbewertungenWir erstellen für Sie Bewertungen jeglicher Art. Unabhängig, davon, ob es um eine Bewertung von Investitionen, Praxen oder Wirtschaftsgütern handelt.Investitionen und FinanzierungSie planen eine größere Investition. Wir schauen gerne über Ihre Planungen und beraten Sie aktiv beim Investitionsentscheidungsprozess aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht. Die Investitionsrendite wird analysiert und Steuergestaltungsmöglichkeiten werden optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.VermögensplanungSie wollen Vermögen aufbauen und vorhandene Liquidität auch in Zeiten von Niedrigzinsen rentabel anlegen, aber wissen nicht wie? Als Steuerberater beraten wir Sie nicht nur bei der Steuerdeklaration, sondern auch fachlich fundiert und unabhängig bei Ihrer individuellen Vermögens- und Finanzplanung.Mehr Infos erhalten Sie hierNachfolgeplanung & PraxisabgabeberatungSie befinden sich in der Lebenssituation, wo Sie sich Gedanken über einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Ihre Praxis machen? Wir beraten Sie gerne.Frühzeitige Nachfolgeplanung sichert die Zukunft Ihres UnternehmensViele Praxen beginnen mit der Nachfolgeplanung erst dann, wenn der Ruhestand des Praxisinhabers kurz bevor steht. Dann ist es jedoch meist zu spät, um rechtzeitig einen qualifizierten Nachfolger zu finden bzw. aufzubauen. Wir entwickeln mit Ihnen bei Bedarf gerne eine gemeinsame Nachfolgestrategie, um die Zukunft Ihrer Praxis auch nach Ihrem Ausscheiden zu sichern.Moderne Kooperationsformen (z.B. MVZ)Sie planen mit anderen Ärzten zu kooperieren. Wir beraten Sie gerne zu den möglichen Kooperationsformen und deren steuerlichen Auswirkungen. Dies gilt auch für moderne MVZ-Lösungen.PraxismarketingSie benötigen im Praxismarketing? Ich stelle Ihnen gerne meine Expertennetzwerk zur Verfügung, um in der modernen Marketingwelt Fuß zu fassen.AktuellesBundesratMehr Handlungsspielraum für Apotheken gefordert mehr... Am 26.04.2024 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Arzneimittelversorgung zu verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Diese Entschließung basiert auf einer Initiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern und bezieht sich auf die Engpässe bei Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023. Um zukünftige Engpässe zu vermeiden, sollen die Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung notwendiger Medikamente insbesondere für Vor-Ort-Apotheken gelockert werden. Diese sollen Restbestände eingeführter Arzneimittel nach einem festgestellten Versorgungsmangel weiterhin abverkaufen dürfen. Zudem fordert der Bundesrat mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln. Apotheken sollen nach Absprache mit Ärzten von verordneten, aber nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, sofern diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken beispielsweise Fiebersäfte und -zäpfchen auf Grundlage einer Standardzulassung unbürokratisch herstellen und in den Verkehr bringen dürfen, um den steigenden Bedarf zu decken. Zusätzlich fordert der Bundesrat eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln und verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Die Pharmaindustrie benötigt hierfür mehr Planungssicherheit, als sie durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung geboten wird.Hinweis: Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.AugenoptikNeuer Branchenbericht veröffentlicht mehr... Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat seinen aktuellen Branchenbericht veröffentlicht. Dieser bietet einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Augenoptikbranche. Nach turbulenten Zeiten zeigte sich 2023 erstmals eine leichte Entspannung auf dem Arbeitsmarkt. Das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verringert. Anfang 2024 gaben 41 % der Betriebe an, in den letzten sechs Monaten Fachpersonal gesucht zu haben. Nur ein Drittel konnte die freien Stellen wie gewünscht besetzen. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, optimieren Betriebe ihre Organisation. 84 % nutzen eine Terminvergabe. Dienstleistungen werden teilweise ausgelagert, um das vorhandene Fachpersonal effizienter einzusetzen. Umsatzseitig beeinflussen neben der Inflationsrate noch weitere Faktoren den Markt. In den letzten zehn Jahren stieg der durchschnittliche Nettoumsatz pro Betriebsstätte um 41 %, während die Preissteigerungsrate nur halb so hoch war. Das liegt an einer Verschiebung hin zu größeren Geschäften und einem generellen Rückgang der Zahl der Betriebsstätten. Viele kleinere Unternehmen finden keinen Nachfolger. Andererseits fließt immer mehr Kapital in die Branche: Kapitalunternehmen bauen neue Ketten auf und übernehmen größere Standorte, während auch mittlere Filialunternehmen weiter expandieren. Dies führt zu einer fortschreitenden Marktkonzentration. Der Umsatzanteil der zehn größten Unternehmen stieg 2023 um zwei Prozentpunkte auf 53 % des Gesamtmarkts.Gebührenordnungen für Ärzte und ZahnärzteAnpassungen gefordert mehr... Ärzteverbände fordern die Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, da die derzeitigen Abrechnungsgrundlagen veraltet und nicht mehr zeitgemäß seien. Diese Forderung wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses geäußert und von weiteren Sachverständigen unterstützt. Die BZÄK kritisiert die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowohl fachlich als auch betriebswirtschaftlich als überholt. Seit 1988 seien die Honorare der Zahnärzte inflationsbedingt um knapp 109 % entwertet worden. Zudem seien viele der in der GOZ beschriebenen Leistungen inzwischen veraltet. Ferner gebe es mehr als 160 neue zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht erfasst seien. Eine Sprecherin der BZÄK betonte, dass die steigenden Kosten, die in der GOZ nicht berücksichtigt werden, junge Zahnärzte davon abhalten könnten, sich niederzulassen. Ähnlich äußerte sich die BÄK zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die aktuelle GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 nur teilweise novelliert. Sie spiegelt weder den medizinischen Fortschritt noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte wider. Viele ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten sind, müssen über komplexe Analogbewertungen abgerechnet werden. Die Anhörung basiert auf einem Antrag der Unionsfraktion, der die Bundesregierung auffordert, eine Novelle der GOÄ und der GOZ unverzüglich in Angriff zu nehmen.Hinweis: Die Situation verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf zur Anpassung der Gebührenordnungen, um den aktuellen medizinischen Standards und wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.ArzneimittelstatistikMehr Qualitätsmängel und unerwünschte Nebenwirkungen mehr... Apotheken meldeten im Jahr 2023 wieder mehr Qualitätsmängel und Nebenwirkungen von Arzneimitteln. In den letzten drei Jahren der Coronapandemie waren die Berichtszahlen rückläufig. Das geht aus einer Jahresstatistik hervor, die die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) veröffentlicht hat. Demnach meldeten Apotheker 8.320 unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel. Die Anzahl der Meldungen stieg gegenüber dem Vorjahr um 1.100. Auch die Anzahl meldender Apotheker stieg um 336, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Im Jahr 2023 gingen 4.385 Meldungen unterschiedlicher Apotheken ein. Im Vergleich zum Vorjahr stieg ebenfalls die Anzahl der Spontanberichte zu unerwünschten Wirkungen um 292 auf insgesamt 2.631. Hierunter fielen 730 Meldungen, die aufgrund der Schwere der Nebenwirkungen innerhalb von 15 Tagen an die zuständigen Behörden weitergeleitet wurden. 31,6 % aller eingegangenen Spontanberichte betrafen Meldungen zu unerwünschten Wirkungen. Etwa 6 % aller Nebenwirkungsmeldungen bezogen sich auf eine Arzneimittelsubstitution. Die Anzahl an Medikationsfehlermeldungen stieg von 153 auf 247. Ihr Anteil an den Meldungen zu unerwünschten Wirkungen stieg somit von 6,5 % auf 9,4 %. Zudem erfasste die AMK mehr Verdachtsmeldungen zu Arzneimittelmissbräuchen. Unter den 5.689 Verdachtsmeldungen zu Qualitätsmängeln befanden sich wie in den Vorjahren am häufigsten Verpackungsfehler, gefolgt von mechanischen Defekten, galenischen Mängeln (Herstellungsfehlern) und Deklarationsmängeln.GesundheitsschutzWeniger Berufskrankheiten, mehr Unfälle mehr... Die vorläufigen Statistiken für das Jahr 2023 zeigen einen erheblichen Rückgang bei den Meldungen von Berufskrankheiten. Im Vergleich zu 2022 haben sich die Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten um mehr als 60 % vermindert. Entsprechend sank auch die Zahl der anerkannten Fälle von Berufskrankheiten um 63,5 %. Diese Daten wurden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfasst und durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 27.03.2024 veröffentlicht. Ein Grund für den Rückgang liegt in der beachtlichen Abnahme der Verdachtsanzeigen auf berufsbedingte Corona-Infektionen von Beschäftigten. Diese Entwicklung überrasche aus Sicht der DGUV nicht und entspreche dem allgemeinen Trend beim Infektionsgeschehen. Die Verdachtsanzeigen zu allen anderen Berufskrankheiten liegen auf dem Niveau des Jahres 2019. Im Bereich der Arbeitsunfälle gibt es laut DGUV-Statistik eine leichte Abnahme um 0,3 %. Eine Zunahme ist hingegen bei den Wegeunfällen zu verzeichnen. Es ereigneten sich 6,3 % mehr Unfälle auf dem Weg zur Arbeit als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin fiel dagegen auf den niedrigsten Wert in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung: 2023 waren es 610, im Vorjahr noch 671. Auch in der Schülerunfallversicherung knüpfen die Zahlen des Jahres 2023 an die Zeit vor Corona an. Erstmals seit 2020 kletterten die Zahlen der verunfallten Schüler wieder über die Marke von einer Million, teilte die DGUV mit. Die Zahl der Schulwegunfälle stieg auf etwas über 90.000.Auf die Fahrzeit kommt es anBetriebserlaubnis für Verbund aus mehreren Apotheken mehr... Liegen Apotheken in Düsseldorf und in Aachen in benachbarten kreisfreien Städten? Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) bejahte dies und verpflichtete die Landeshauptstadt, fünf Apothekern eine Erlaubnis zum gemeinsamen Betrieb mehrerer Apotheken in den beiden Städten zu erteilen. Im Streitfall wollten fünf Apotheker von der Stadt Düsseldorf eine gemeinsame Apothekenbetriebserlaubnis für ihren Filialverbund. Die Stadt lehnte dies ab, und so landete der Fall vor dem VG. Zwei der Apotheker betrieben gemeinsam in einer OHG drei Apotheken in Düsseldorf, die übrigen drei betrieben Apotheken in Aachen - ebenfalls als OHG. Die Apotheker wollten diese beiden Gesellschaften in eine OHG zusammenführen und gemeinsam zwei Apotheken in Düsseldorf (darunter die Hauptapotheke) sowie die beiden Apotheken in Aachen betreiben. Die dritte Apotheke in Düsseldorf sollte geschlossen werden. Die Erlaubnis zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken ist nach dem Apothekengesetz von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Danach ist die Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn die vom Antragsteller zu betreibende Apotheke und die von ihm zu betreibende Filialapotheke innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt oder in benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen. Die Stadt Düsseldorf vertrat die Auffassung, dass die Städteregion Aachen und die Landeshauptstadt Düsseldorf unterschiedliche Wirtschaftsregionen darstellen, und versagte somit die Betriebserlaubnis. Dieser Argumentation folgte das VG nicht. Der Begriff „benachbart“ im Apothekengesetz sei funktional zu verstehen. Die Kreise bzw. kreisfreien Städte müssten keine gemeinsame Grenze aufweisen. Maßgeblich sei das Kriterium der Erreichbarkeit der Filialapotheken von der Hauptapotheke aus. Diese Erreichbarkeit sei jedenfalls gegeben, wenn die Fahrt nicht mehr als eine Stunde dauert. Im vorliegenden Fall können alle Filialapotheken innerhalb einer Stunde erreicht werden.Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Düsseldorf kann beim Nordrhein-Westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.Informationen für PatientenBundesrat billigt Vergleichsportal für Kliniken mehr... Welche Behandlungen bietet das Krankenhaus in meiner Stadt an? Wie gut sind die Leistungen, die dort angeboten werden? Darüber sollen sich Patienten mithilfeeines Onlineverzeichnisses zukünftig besser informieren können. In seiner Sitzung am 22.03.2024 hat der Bundesrat beschlossen, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19.10.2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte am 02.02.2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser empfahl, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen. Der Kern des Gesetzes liegt in der Einführung eines Transparenzverzeichnisses, das Patienten zukünftig helfen soll, sich über Leistungen und Qualität von Krankenhäusern zu informieren. Patienten sollen somit in die Lage versetzt werden, fundierte und qualitätsorientierte Entscheidungen für den Ort ihrer Behandlung treffen zu können. Das neue Verzeichnis soll als interaktives Portal Auskunft über das jeweilige Angebot von bundesweit rund 1.700 Kliniken geben. Es sollen Informationen abrufbar sein, welche Einrichtungen welche Eingriffe anbieten, wie oft diese dort vorgenommen werden und wie viele Ärzte und Pflegekräfte vor Ort sind. Ebenfalls ist geplant, Komplikationsraten zu veröffentlichen. Die Angaben sollen übersichtlich und allgemein verständlich sein und ständig aktualisiert werden. In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, in der praktischen Umsetzung bzw. bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten wesentlich sind. Zudem sollen die Informationen in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sein.Hinweis: Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.SteuerpolitikBürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg gebracht mehr... Das Bundeskabinett hat am 13.03.2024 das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Das Gesetz soll die Bürokratielast für Unternehmer reduzieren, die Digitalisierung vorantreiben sowie Melde- und Informationspflichten verringern. Vorgesehen sind unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen sowie Vereinfachungen im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht. Die Gesamtentlastung soll bei weit über 1 Mrd. € liegen. Folgende Neuerungen sind vorgesehen:Hinweis: Das BEG IV soll voraussichtlich Ende Juni 2024 vom Bundestag beschlossen und nach der parlamentarischen Sommerpause vom Bundesrat bestätigt werden. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt werden.Neues InternetportalSo können Patienten Behandlungsfehler melden mehr... In Kliniken, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen kann es zu kritischen Ereignissen oder zu vermeidbaren Fehlern kommen. Ob Verwechslungen von Medikamenten oder unzutreffend gedeutete Symptome: Im Jahr 2022 haben in Deutschland ca. 2.700 Behandlungsfehler zu mitunter schwerwiegenden Folgeschäden geführt. Das neue Meldeportal „Mehr-Patientensicherheit.de“ des Verbands der Ersatzkassen ermöglicht es Versicherten nun, über kritische Vorfälle aber auch positive Erfahrungen online und anonym zu berichten. Das neue Internetportal startete im Februar 2024. Mit ihm soll erstmalig die Möglichkeit für Versicherte geschaffen werden, ihre Erfahrungen in allen Versorgungsbereichen strukturiert einzubringen. Die Meldungen werden sodann von Experten der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit analysiert und in anonymisierter Form aufbereitet. Ziel ist es, generelle Verbesserungen im Gesundheitssystem zu fördern. Zudem leiten die Fachleute aus den Berichten Handlungsempfehlungen ab, um die Patientensicherheit zu verbessern. Die Empfehlungen sollen für das Fachpersonal im Gesundheitswesen und für Versicherte als Infomaterial zur Verfügung gestellt werden.Hinweis: Das Portal läuft zunächst als Pilotprojekt bis Ende 2025 und soll als Frühwarnsystem bei potenziellen Risiken dienen.Verkehrsunfall mit RettungswagenWer zahlt den Schaden? mehr... Ein Rettungswagen darf nur dann bei Rot über die Kreuzung fahren, wenn der Fahrer sicher ist, dass er von den anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wurde. Kommt es zur Kollision mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, weil dessen Fahrer den Rettungswagen aus Unachtsamkeit übersehen hat, kommt eine hälftige Schadensteilung in Betracht. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hervor. Im Streitfall sprang die Ampel für das Fahrzeug der Klägerin auf Grün, die für den Rettungswagen zeigte zu dieser Zeit Rot. Da das vor dem Klägerfahrzeug stehende Fahrzeug trotz Grünlichts nicht losfuhr, wechselte die Klägerin auf die linke Spur und fuhr in den Kreuzungsbereich ein. Dort kollidierte sie mit dem Rettungswagen, der mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs war. Die Klägerin forderte 75 % des entstandenen Schadens, doch das zuständige Landgericht urteilte nach Beweisaufnahme auf eine hälftige Schadensteilung. Das OLG als zweite Instanz betonte, dass der Fahrer des Rettungswagens seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Zwar sei ein Fahrzeug des Rettungsdienstes bei einer Einsatzfahrt von der Einhaltung bestimmter Regeln der Straßenverkehrsordnung befreit, jedoch dürfe der Rettungsfahrer eine Kreuzung nur dann bei Rot überqueren, wenn er sich überzeugt habe, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht eingestellt hätten. Auf der anderen Seite hat die Klägerin ebenfalls einen Verkehrsverstoß begangen, indem sie nicht auf die Sondersignale des Rettungswagens geachtet hat. Aufgrund der gleichwertigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge kommt das OLG auf eine hälftige Haftungsquote von jeweils 50 %.Video-Tipps Datenschutzgrundverordnung: Das ist beim Umgang mit Patientendaten zu beachtenKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenGesundheitsdaten sind besonders sensible persönliche Daten. Entsprechend streng ist der gesetzlich vorgeschriebene Schutz durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weitere Regelungen. Bei Verstößen drohen Strafen bis hin zu Haftstrafen. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der aktuellen Datenschutzbestimmungen vorgehen sollten. Verfahrensdokumentation: So müssen Sie Ihre Buchführung für das Finanzamt beschreibenKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenBei Betriebsprüfungen werden Sie künftig eine Verfahrensdokumentation für die Buchführung in Ihrer Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen müssen. Die Dokumentation soll beschreiben, wie Belege von der Eingabe bis zur Speicherung verarbeitet werden. Welche Bestandteile eine Verfahrensdokumentation haben soll und wie Sie die Dokumentation erstellen, erfahren Sie in diesem Video. Kassenaufzeichnungen in Arzt- und ZahnarztpraxenKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenBetriebsprüfer dürfen zu unangekündigten Kassen-Nachschauen in die Praxis kommen. Geprüft wird, ob Bareinnahmen und -ausgaben korrekt aufgezeichnet wurden. Wie Sie das gewährleisten, erklärt dieses Video. Gewerbesteuerfallen für PraxenKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenArzt- und Zahnarztpraxen können schnell gewerbesteuerpflichtig werden. Für Gemeinschaftspraxen besteht sogar die Gefahr, dass auch nicht gewerbliche Umsätze umqualifiziert werden. Die damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Belastungen gilt es zu vermeiden. Wie, dazu bekommen Sie wichtige Hinweise in diesem Video. Investitionen in die Praxis: Warum sich Schulden lohnen könnenKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenMit Fremdfinanzierungen können Sie finanzielle Sicherheit gewinnen und auch noch Steuern sparen. Aber vor jeder Investition sollten die Umstände und verschiedene Finanzierungen geprüft werden. Dieses Video zeigt warum. Elektronische Betriebsprüfung: Wann eine Prüfung droht und wie Sie sich richtig vorbereitenKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenBetriebsprüfungen in Arztpraxen haben häufig konkrete Anlässe. Welche Anlässe immer wieder vorkommen, erfahren Sie in diesem Video. So können Sie sie vermeiden und das Risiko von Betriebsprüfungen in Ihrer Praxis verringern. Umsatzsteuerfreie ärztliche LeistungenKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenDer Grundsatz, dass ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind, wird immer mehr aufgeweicht. Grund sind die Zunahme von umsatzsteuerpflichtigen IGe-Leistungen sowie aktuelle Urteile des EuGH. So gehen Sie richtig damit um. Praxis-PKW: Günstig fahren und Ärger mit dem Finanzamt vermeidenKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenBei Praxis-Pkws streicht das Finanzamt des Öfteren Betriebsausgaben. Halten Sie die in diesem Video erläuterten Vorgaben ein, müssen Sie keine Abzüge befürchten. Steuerfreie Gehaltsextras: Attraktive Zusatzzahlungen ohne Steuer- und AbgabenbelastungKlicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von mandantenvideo.de zu laden.Inhalt ladenDiese Leistungen können Sie Mitarbeitern Ihrer Praxis gewähren, ohne dass Sie als Arbeitgeber Steuern und Abgaben tragen müssen. So können Sie mit attraktiven Gehältern gute Mitarbeiter locken.DatenschutzhinweisMerkblätter und ChecklistenInvestitionen in die Praxis richtig finanzierenNiemand macht gerne Schulden. Aber selbst wenn Sie Investitionen in Ihre Praxis aus liquiden Mitteln stemmen können, kann eine Finanzierung mit Fremdmitteln steuerlich und betriebswirtschaftlich besser sein. Lesen Sie in diesem Merkblatt, welche Faktoren Sie vor einer Investition bedenken sollten und welche Fragen wir mit Ihnen dazu klären können.Merkblatt ansehenWann Arztpraxen gewerbesteuerpflichtig werdenArztpraxen sind nur dann von der Gewerbesteuerpflicht befreit, wenn sie primär arzttypische Tätigkeiten ausüben. Arbeiten Ärzte auch gewerblich, kann schlimmstenfalls die gesamte Praxis zu einem Gewerbebetrieb werden. Das zeigt auch ein aktuelles BFH-Urteil. Wo die Gefahren lauern und welche Gegenmaßnahmen möglich sind, erfahren Sie hier.Merkblatt ansehenUmsatzsteuer bei HeilberufenÄrzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich als Freiberufler und zahlen deshalb keine Umsatzsteuer. Doch das ist nicht immer so. Hier erfahren Sie, wann die Befreiungen nicht gelten.Merkblatt ansehenSteuernachzahlungen als Liquiditätsfalle für ArztpraxenLiquiditätsschwierigkeiten treffen selbst gut laufende Arztpraxen. Das Problem: Einnahmen und Ausgaben fallen in Arztpraxen zeitlich oft weit auseinander. Besonders bei Steuervorauszahlungen. Die sind es auch meist, die Liquiditätsprobleme auslösen. Lesen Sie in diesem Merkblatt, wie es zu Liquiditätsproblemen kommt und wie Sie wirksam vorbeugen.Merkblatt ansehenDie Verfahrensdokumentation in der PraxisDie Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung müssen Sie auch beachten, obwohl Sie als Arzt oder Zahnarzt meistens nicht zu einer umfassenden Buchführung verpflichtet sind. Vorgeschrieben ist damit, dass Sie eine Verfahrensdokumentation führen, aus der Inhalt, Aufbau und Ablauf der eingesetzten EDV-Verfahren klar hervorgehen. Was dazu gehört, lesen Sie in diesem Merkblatt.Merkblatt ansehenSteuerliche Behandlung der VertragsarztzulassungWie eine Praxis mit kassenärztlicher Zulassung beim Kauf steuerlich behandelt wird, erläutert dieses MerkblattMerkblatt ansehenBuchführung für die ArztpraxisAls Freiberufler sind Sie nicht verpflichtet, für Ihre Arztpraxis Bücher zu führen. Um die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis im Blick zu behalten ist es jedoch zu Ihren eigenen Gunsten. Denn spätestens bei Gesprächen mit Banken über eventuelle Kreditmittel oder bei Ihrer Planung für die Zukunft erfahren Sie, wie wichtig aussagekräftige Buchhaltungsunterlagen sind.Merkblatt ansehenVerträge zwischen nahen Angehörigen - in der Praxis und privatWenn Sie mit Angehörigen Verträge abschließen, müssen die wie unter Fremden üblich gestaltet und durchgeführt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Merkblatt.Merkblatt ansehenFührung eines FahrtenbuchsMit einem Fahrtenbuch weisen Sie den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung eines Praxis-PKWs schlüssig nach. Auf Grundlage der Aufzeichnungen kann ein individueller geldwerter Vorteil ermittelt werden. Lesen Sie hier, was dabei zu beachten ist.Merkblatt ansehenGeschenke, Bewirtungen und BetriebsveranstaltungenWenn Sie Mitarbeitern oder Partnern Ihrer Praxis etwas Gutes tun wollen und sie beschenken oder zum Essen oder einer Betriebsveranstaltung einladen, prüft das Finanzamt genau, ob die Ausgaben betrieblich veranlasst sind. Außerdem sind weitere Einschränkungen zu beachten. Weil die Einschränkungen oft nicht bekannt sind oder nicht ernst genommen werden, kommt es hier häufig zu Steuernachzahlungen. Das Merkblatt erklärt Ihnen in kompakter Form, worauf Sie bei Geschenken und Einladungen unbedingt achten müssen, um auf der sicheren Seite zu sein.Merkblatt ansehenSteuergünstige Gehaltszuwendungen an Mitarbeiter der ArztpraxisVon jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Diesen erheblichen Abzügen können Sie entgegentreten, indem Sie Mitarbeitern steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile anbieten.Merkblatt ansehenAufbewahrungspflichtenGeschäftsunterlagen müssen sowohl nach dem Steuerrecht als auch nach dem Handelsrecht aufbewahrt werden. Hier erfahren Sie, welche Fristen für welche Unterlagen gelten.Merkblatt ansehenDatenschutzrecht: Was es für Ihre Praxis bedeutetIn Ihrer Praxis haben Sie mit besonders sensiblen Daten zu tun: Gesundheitsdaten von Patienten. Dieses Merkblatt informiert Sie darüber, welche Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind.Merkblatt ansehen