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Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind steuerlich begünstigt, wenn ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen besteht. Es können 20% der
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Zu den Spekulationsgeschäften gehören auch Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Gebäude und
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Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Bei reinen Elektrofahrzeugen ist der
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Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen
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Aufwendungen, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. § 4 Abs. 5 Nr. 7
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Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken unterliegen in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 der Umsatzsteuer mit ermäßigtem Steuersatz (Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2020). Die
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Die Finanzbehörde Hamburg hat mitgeteilt, dass sie im Zusammenwirken mit dem Bundeszentralamt für Steuern, verschiedenen anderen Bundesländern und den Steuerbehörden des Sitzlandes des Vermittlungsportals eine Offenlegung der
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Gesetzliche Krankenkassen gewähren Geldprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten. Diese Bonuszahlungen stellen keine Beitragserstattungen dar, die den Sonderausgabenabzug mindern. Voraussetzung ist, dass den Gesundheitsmaßnahmen
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Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden, sind als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, wenn die Aufwendungen
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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