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Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann neben der linearen oder degressiven Abschreibung die 20%ige Sonderabschreibung beansprucht werden (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG). Die degressive Buchwertabschreibung ist für
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Seit dem 1.1.2021 sind Einnahmen bis zu 3.000 € im Jahr steuerfrei (vorher bis zu 2.400 €), wenn sie aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren nebenberuflichen
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Bisher gilt, dass im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig durchgeführt werden, weil die
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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Durch das Coronavirus entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, den Corona-Geschädigten durch eine angemessene
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Ein Unternehmer kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Dieser Verzicht gilt für mindestens 5 Jahre. Ist die fünfjährige Bindungsfrist abgelaufen, kann der Unternehmer seinen Verzicht auf die
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Die steuerlichen Erleichterungen, die das BMF in seinen Schreiben vom 9.4.2020 und 26.5.2020 eingeräumt hat, werden über den 31.12.2020 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden. Hierbei
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Der Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegt das Zu- und Abflussprinzip zugrunde. Grundsätzlich gilt somit, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem Jahr zu erfassen sind, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind. Eine Ausnahme gibt es bei
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Aus dem bisherigen innergemeinschaftlichen Versandhandel wird der innergemeinschaftliche Fernverkauf. Die Neuregelung des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt werden. Es liegt
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Die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung des Corona-Bonus wird durch das Jahressteuergesetz 2020 bis zum 30.6.2021 verlängert. Die steuerfreie Auszahlung war bisher befristet für Zahlungen bis zum 31.12.2020. Damit wäre
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