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Für die Jahre 2020 und 2021 ist eine Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, höchstens jedoch 600 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr eingeführt worden, um einen unbürokratischen Ausgleich für die Zusatzkosten zu
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Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig.
Praxis-Beispiel:
Eine Kirche und ein kirchennaher Verein (einer anderen Kirche) gründeten eine
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Erlischt das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen Aktiengesellschaft (AG), weil sie infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Register gelöscht wird, entsteht dem Aktionär ein steuerbarer Verlust,
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Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, muss der geldwerte Vorteil als Arbeitslohn erfasst werden. Als geldwerter Vorteil werden regelmäßig 1% vom Bruttolistenpreis
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Wenn Banken negative Einlagezinsen berechnen, wäre es naheliegend, diese auch als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen zu behandeln, die mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Die Finanzverwaltung vertritt jedoch eine
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Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet erfasst der Unternehmer mit dem betrieblichen Anteil als Betriebsausgaben. Falls mit dem Telekommunikationsunternehmen eine Flatrate vereinbart ist, ist eine Aufteilung auf die einzelnen Positionen
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Unternehmer – insbesondere im Baubereich – versteuern ihre Umsatzsteuer regelmäßig nach vereinbarten Entgelten. Sie sind berechtigt, bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung eine Steuerberichtigung wegen
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Bei Computerhardware (einschließlich Peripheriegeräten) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt
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Berufliche/betriebliche Fahrt mit dem Firmen-Pkw: Bei Auswärtstätigkeiten, einer wöchentlichen Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung oder bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt sich
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Da die Gastronomiebetriebe von der Corona-Krise besonders hart getroffen wurden, ist die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie vom 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt worden. Die
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