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Gutscheine im Sinne des Umsatzsteuerrechts liegen nur dann vor, wenn der Inhaber berechtigt ist, diese als Zahlungsmittel beim Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen zu verwenden. Ein Einzweck-Gutschein ist ein Gutschein, bei dem die
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Die pauschale 1%-Regelung zur Ermittlung der Kosten, die auf die private Nutzung eines Firmen-PKW entfallen, kann nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nur dann vermieden werden, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Beim
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Steuerlich wird ab 2021 bei Computerhardware (einschließlich Peripheriegeräten) sowie bei Betriebs- und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass ab 2021 die
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Durch das Coronavirus entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, den Corona-Geschädigten durch eine angemessene
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Es gibt viele Gelegenheiten, förderungswürdige Zwecke mit Spenden zu unterstützen. Bei den Spenden kann es sich um Geld- oder Sachzuwendungen handeln. Bei unentgeltlichen Sachzuwendungen aus dem Betriebsvermögen wird das
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Die Anschaffung und Haltung eines Hundes ist immer auch privat (mit)veranlasst. Dennoch können Aufwendungen für einen Schulhund teilweise (i.d.R. zu 50%) als Werbungskosten abgezogen werden.
Praxis-Beispiel:
Die Lehrerinnen hatten ihre
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Ein Steuerpflichtiger, der einen Angehörigen beschäftigt, kann die Lohnzahlungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen, wenn die Beschäftigung aufgrund eines wirksamen Arbeitsvertrags erfolgt. Er muss inhaltlich dem
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Für die Jahre 2020 und 2021 ist eine Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, höchstens jedoch 600 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr eingeführt worden, um einen unbürokratischen Ausgleich für die Zusatzkosten zu
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Zinsen auf Steuernachforderungen können ab 1999 nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Demgegenüber führen Zinsen auf Steuererstattungen zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterschiedliche steuerliche
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Für die Jahre 2020 und 2021 ist eine Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag, höchstens jedoch 600 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr eingeführt worden, um einen unbürokratischen Ausgleich für die Zusatzkosten zu
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