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Ab sofort kann die Corona-Überbrückungshilfe beantragt werden! Unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ finden Sie alle notwendigen Informationen. Wir sind bereits als Steuerberater registriert und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Kontakt aufnehmen
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Teilleistungen sind wirtschaftlich abgrenzbare Teile einer einheitlichen Leistung, für die das Entgelt gesondert vereinbart wird und die demnach statt der einheitlichen Gesamtleistung geschuldet werden. Das heißt, Werkleistungen
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Verluste, die im Jahr 2020 entstehen, können bereits jetzt mit einem pauschalen Betrag in das Jahr 2019 zurückgetragen werden (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020, BGBl. 2020 Teil 1 Seite 1512). Während sich § 110 EStG
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Die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze wirkt sich auch auf Leistungen aus, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen). Bei den Dauerleistungen kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Vermietungen,
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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Nutzt ein Unternehmer seinen Pkw zu 50% oder mehr für private Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte), darf er die 1%-Methode nicht anwenden. Das Fahrzeug gehört nicht zum notwendigen
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Gewinne aus der Veräußerung von Wohnimmobilien, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, werden als sonstige Einkünfte versteuert. Von der Besteuerung sind
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Ein Unternehmer, der während einer Geschäftsreise übernachtet, kann seinen Vorsteuerabzug nur dann geltend machen, wenn er eine Rechnung erhält, in der die Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen getrennt voneinander
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Ein Unternehmer, der seine Lieferungen oder Leistungen erbracht hat, stellt darüber eine Rechnung aus, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu zahlen ist. Wenn sein Kunde nicht pünktlich zahlt, mahnt er den Rechnungsbetrag an. Er ist
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Die private Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen hat sich durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz erneut geändert. Nunmehr gilt Folgendes:
Bei reinen Elektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und
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