Zinsen auf Steuernachzahlungen werden nur noch vorläufig festgesetzt
Seit mehr als einem halben Jahrhundert werden Steuernachzahlungen nach Ablauf von 15 Monaten des jeweiligen Veranlagungszeitraums mit 6% p.a. verzinst. Das könnte sich jetzt ändern.
Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus hatte bereits der Bundesfinanzhofs (BFH, Az. IX B21/18) hinsichtlich der Zinshöhe von 6% p.a. für die Zeiträume ab dem 01.04.2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel angemerkt.
Darauf hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun reagiert und die Finanzämter mit Schreiben vom 02.05.2019 (Az: IV A 3 – S 0338/18/10002) angewiesen, sämtliche erstmaligen Festsetzungen dieser Zinsen vorläufig vorzunehmen.
Wir halten Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden und werden berichten, sobald sich an der aktuellen Gesetzessituation etwas ändert.