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Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden ab dem 1.1.2020 erhöht. In der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 6.700 € (Ost: 6.150 €) im Monat auf 6.900 € (Ost: 6.450 €) im
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Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind unverzinsliche betriebliche Darlehen mit 5,5 % abzuzinsen. Das heißt, dass nur der abgezinste Betrag in der Bilanz ausgewiesen wird. Die Differenz zwischen Nominalwert und abgezinstem Wert erhöht den
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Der monatliche Arbeitslohn eines Minijobbers darf 450 € nicht übersteigen. Wichtig ist daher, darauf zu achten, dass die Arbeitszeit so festgelegt wird, dass sie – multipliziert mit dem Mindestlohn (für 2020: 9,35 € pro Stunde;
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