Familienentlastungsgesetz endgültig verabschiedet

Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz werden das Kindegeld, die steuerlichen Freibeträge für Kinder und andere Entlastungsbeträge erhöht, sowie der Steuertarif und der Grundfreibetrag angepasst. Ab dem 1.1.2021 gilt Folgendes:

Kindergeld pro Monat (wird vorrangig vor Kinderfreibeträgen gewährt)

219,00 € für das 1. Kind und 2. Kind je
225,00 €für das 3. Kind
250,00 € für das 4. und jedes weitere Kind

       
        
 

Freibeträge für Kinder

2.730,00 € pro JahrKinderfreibetrag je Elternteil
5.460,00 € pro Jahrbei zusammenlebenden Eltern

 

Kinder-Betreuungs- und Erziehungs- und Ausbildungs-Freibetrag

1.464,00 €zusätzlich zum Kinderfreibetrag je Elternteil
2.828,00 €bei zusammenlebenden Eltern

 

Unterhalt/Berufsausbildung

9.744 € Höchstbetrag für Aufwendungen für Unterhalt und etwaige Berufsausbildung,
wenn niemand Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat
(ab 2022:  9.984 €)

Grundfreibetrag (§32a EStG)

9.744 €   (  9.984 € ab 2022)bei Alleinstehenden (Grundtabelle)
19.488 € (19.488 € ab 2022)bei Verheirateten (Splittingtabelle)

 

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