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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.2.2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Danach würde das Entlastungsvolumen statt 7 nur noch 3,2 Milliarden Euro betragen.
Das
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Die Vergütungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, sind steuerfrei, soweit sie als Werbungskosten abziehbar sind.
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Bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist seit dem 1.1.2024 der Regelstreuersatz von 19% anzuwenden. Das BMF hat auf dieser Basis die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Jahr 2024 (Sachentnahmen) bekannt
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Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber 30% pauschale Abgaben (15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% pauschale Lohnsteuer). Minijobber sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die geringe Differenz
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Für kurzfristige Beherbergungsleistungen, z. B. in Hotels, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. Da die Absenkung des ermäßigten Steuersatzes für Speisen nicht verlängert worden ist, gilt ab dem 1.1.2024 für
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Der entgeltliche innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Fahrzeugs unterliegt auch bei
Privatpersonen,
nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen und
Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich
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Wie die private Nutzung eines Firmenwagens bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft zu ermitteln ist, hängt vom Umfang der betrieblichen Fahrten ab, die mit dem Fahrzeug unternommen werden. Wird das Fahrzeug ausschließlich (also
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Die zuständigen Behörden Deutschlands und Österreichs haben folgende Vereinbarung zur Anwendung des Abkommens im Hinblick auf die Besteuerung von Ärzten erzielt:
Das Besteuerungsrecht für Arbeitslohnzahlungen an Ärzte
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im Dezember 2022 übernahm die Bundesregierung die Kosten für den Gas- und Wärmeabschlag, um die Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Energiepreise zu unterstützen (= Dezemberhilfe 2022). Diese Hilfsmaßnahmen
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Grundsätzlich gilt, dass Rentner, die eine Vollrente beziehen, unbegrenzt hinzuverdienen können.
Aber! Die Beschäftigung von Rentnern ist sozialversicherungspflichtig, wobei es in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung
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