Zinsen auf Steuernachzahlungen werden nur noch vorläufig festgesetzt

Seit mehr als einem halben Jahrhundert werden Steuernachzahlungen nach Ablauf von 15 Monaten des jeweiligen Veranlagungszeitraums mit 6% p.a. verzinst. Das könnte sich jetzt ändern.

Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus hatte bereits der Bundesfinanzhofs (BFH, Az. IX B21/18) hinsichtlich der Zinshöhe von 6% p.a. für die Zeiträume ab dem 01.04.2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel angemerkt.

Darauf hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun reagiert und die Finanzämter mit Schreiben vom 02.05.2019 (Az: IV A 3 – S 0338/18/10002) angewiesen, sämtliche erstmaligen Festsetzungen dieser Zinsen vorläufig vorzunehmen.

Wir halten Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden und werden berichten, sobald sich an der aktuellen Gesetzessituation etwas ändert.

Ähnliche Beiträge

  • Klimaneutraler Steuerberater aus Moers ausgezeichnet

    Der Steuerberater Andreas Schollmeier aus Moers, hat für sein Engagement im Bereich Umweltschutz die Zertifizierung des DIQP (Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V.) als „Klimaneutrales Unternehmen (DIQP)“ mit der Einstufung „sehr gut“ erhalten. Grundlage für die Auszeichnung als klimaneutrales Unternehmen war ein mehrstufiges Verfahren. Dabei wurden im ersten Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen…

  • Kassenführung

    Neue und verschärfte Anforderungen an die Kassenführung ab dem 01.01.2020 Der Gesetzgeber hat in mehreren Schritten die Anforderungen an die Kassenführung verschärft. Ab dem 01.01.2020 gelten neue Regeln, die sich kurz gefasst in folgenden Punkten widerspiegeln: Neuerungen zur Einzelaufzeichnungsverpflichtung Einsatz von zertifizierten Sicherheitseinrichtungen bei Registrier- und PC-Kassensystemen ab dem 01.01.2020 sowie die Nichtbe-anstandungsregelung bis zum…

  • Hinweise zur Künstlersozialabgabe

    Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Wenn Sie als Unternehmer einen Künstler in Form einer natürliche Person beauftragen, sind Sie daher verpflichtet, für diesen die sog. Künstlersozialabgabe zu entrichten. Die sich…

  • Vermögensplanung

    Mit der richtigen Planung sichern Sie Ihr Vermögen im Alter. Wir helfen Ihnen dabei, betriebswirtschaftlich fundiert mit Hilfe finanzmathematischer Tools Ihre Altersvorsorge (steuer-)optimal zu gestalten. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren

  • Andreas Schollmeier übernimmt die Kanzlei von Axel Förster zum 01.01.2019

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten und Mandantinnen, zum Ende des letzten Jahres hatte ich – Axel Förster – Sie darüber informiert, dass ich mein Team der Kanzlei Steuerberater Axel Förster zum 01.01.2018 mit dem Steuerberater Herrn Andreas Schollmeier verstärke, um für meine Mandanten und für meine Mitarbeiterinnen eine zukunftsträchtige Lösung zu finden, deren…

  • Hinweise zum Datenschutz

    Die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung verschärft die Datenschutzanforderungen in Unternehmen und Vereinen. Sie sollten die wichtigsten Neuerungen kennen und in Ihrer Organisation umsetzen, um Sanktionen in Form von Geldbußen zu vermeiden. Informationen zum Datenschutz und den dazugehörigen Anforderungen finden Sie u.a. bei dem BMWI.