Umweltbonus für Elektroautos genehmigt
Die EU-Kommission hat am 11.2.2020 mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat. Die Bundesregierung kann somit den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wie angekündigt erhöhen.
Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4.11.2019 und vor dem 1.1.2026 zugelassen wurden bzw. werden. Die neuen Förderbeträge (Zuschüsse) sehen wie folgt aus:
1. Förderung von Elektroautos (batteriebetrieben) bis zu einem Listenpreis bis 40.000 € | 6.000 € (bisher 4.000 €) |
2. Förderung von Elektroautos (batteriebetrieben) mit einem Listenpreis von über 40.000 € | 5.000 € (bisher 4.000 €) |
3. Förderung von Plug-in-Hybridelektroautos bis zu einem Listenpreis bis 40.000 € | 4.500 € (bisher 3.000 €) |
4. Förderung von Plug-in-Hybridelektroautos mit einem Listenpreis von über 40.000 € | 3.750 € (bisher 3.000 €) |
Dieser Umweltbonus (Zuschuss) wird zur Hälfte vom Staat gezahlt. Die andere Hälfte des Zuschusses wird von der Industrie getragen.
Die angepasste (neue) Förderrichtlinie wird noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.