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Das vom Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" wurde nunmehr in
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Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs erfüllt.
Praxis-Beispiel:
Ein eingetragener gemeinnütziger Verein vertritt als
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Hat der Unternehmer vor dem 1.1.2023 Teilentgelte (Anzahlungen usw.) für Lieferungen oder Teilleistungen in Rechnung gestellt, die er nach dem 31.12.2022 ausführt und die der Besteuerung mit dem Nullsteuersatz unterliegen, muss auch auf
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Eine Photovoltaikanlage, die vor dem 1.1.2023 angeschafft wurde, konnte in vollem Umfang dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnet werden, wenn der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichtet hat. Er
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Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) beinhaltet ausschließlich steuerliches Verfahrensrecht und hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die Besteuerung von Einkünften oder Umsätzen. Das PStTG berührt die übrigen
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Arbeitnehmer, die sich (ohne krank zu sein) auf Anordnung des Gesundheitsamtes als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne begeben müssen oder einem Tätigkeitsverbot unterliegen, erhalten im Falle des
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Entgeltliche Dienstleistungen einer als gemeinnützig anerkannten Beschäftigungsgesellschaft begründen nur dann einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb, wenn die ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche
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Im Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021 ist das Außenverhältnis der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter gegenüber Dritten weitgehend neu geregelt worden. Das betrifft u.a. die Teilnahme
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Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Beiträge für eine private Unfallversicherung, die sowohl das betriebliche als auch das private Risiko abdeckt,
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Gegenstände, die ein Unternehmer teilweise zu unternehmerischen und teilweise zu nichtunternehmerischen Zwecken nutzt, kann er
entweder insgesamt seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen oder
insgesamt seinem nichtunternehmerischen (privaten)
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