Inflationsausgleich für Arbeitnehmer
Nach § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024
Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen
zur

Nach § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024
Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen
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