Steuerspartipp: Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen
Steuerpflichtige können durch Vorauszahlungen von privaten Krankenversicherungsbeiträgen Steuern sparen. Möglich macht dies der unbegrenzte Abzug von Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Mehr Infos zu diesem Thema sowieso Rechenbeispiele erhalten hier.
Sie wollen diese Steuersparmöglichkeit für Ihre individuelle Situation geprüft haben und einen Termin vereinbaren? Dann sprechen Sie uns gerne an.