IMMOBILIENBESITZER AUFGEPASST – in 2022 noch handeln, bevor das Finanzamt die Steuerlast auf Immobilienübertragungen ab 2023 erhöht

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine Änderung der Regelungen zur Bewertung der Grundstücke in Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerfällen sowie im Zusammenhang mit sog. Share Deals (bei Ansatz der sog. Ersatzbemessungsgrundlagen) vor.

Sowohl beim Ertrags- als auch Sachwertverfahren kommt es dabei zur Änderung wichtiger Bewertungsfaktoren, die in vielen Fällen zu deutlichen Werthöhungen der betreffenden Immobilen führen werden.

Es sollte daher geprüft werden, ob bereits angedachte unentgeltliche Immobilienübertragungen – insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – noch in 2022 durchgeführt werden können, um eine etwaige höhere Steuerbelastung durch die höheren steuerlichen Grundbesitzwerte zu vermeiden.

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