Minijob: Mindestlohn beachten!

Der monatliche Arbeitslohn eines Minijobbers darf 450 € nicht übersteigen. Wichtig ist daher, darauf zu achten, dass die Arbeitszeit so festgelegt wird, dass sie – multipliziert mit dem Mindestlohn (für 2020: 9,35 € pro Stunde; 2019: 9,19 € pro Stunde) – nicht zu einer Überschreitung der 450-€-Grenze führt. Bereits bestehende Branchenmindestlöhne haben weiterhin Bestand, soweit diese einen höheren Mindestlohn als 9,35 € je Stunde vorsehen.

Arbeitgeber sollten bei allen Minijobs prüfen, wie sich der Mindestlohn von 9,35 € pro Stunde auswirkt. Bei einer Arbeitszeit von

  • 48 Stunden im Monat ergibt sich bei einem Stundenlohn von 9,35 € ein monatlicher Arbeitslohn von (48 × 9,35 € =) 448,80 €,
  • 49 Stunden im Monat ergibt sich bei einem Stundenlohn von 9,35 € ein monatlicher Arbeitslohn von (49 × 9,35 € =) 458,15 €.

Konsequenz ist, dass der Arbeitgeber für das gesamte Jahr prüfen muss, ob beim Minijobber die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € eingehalten wird. Bei dieser Betrachtung sind alle laufenden und einmaligen Einnahmen zu erfassen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Diese Prüfung muss der Arbeitgeber zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres durchführen.

Bei einem Mindestlohn von 9,35 € sollte die vereinbarte und tatsächliche Arbeitszeit im Monat 48 Stunden nicht überschreiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben keine Möglichkeit, beim Mindestlohn nach unten abzuweichen. Der Rechtsanspruch auf 9,35 € Stundenlohn bleibt auch dann bestehen, wenn ein niedrigerer Betrag vereinbart werden sollte.

Versicherungspflicht in der Rentenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt für seinen Minijobber die Rentenversicherung mit einem pauschalen Satz von 15%. Der Minijobber, der rentenversicherungspflichtig ist, stockt den Rentenversicherungsbeitrag auf den normalen Beitragssatz auf. Die geringe Differenz von derzeit 3,6 % zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % trägt der Arbeitnehmer. Der Minijobber kann sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen (Opt-out).

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