Brexit Austritt des vereinigten Königreichs zum 1.2.2020

Das Austrittsabkommen der EU mit dem vereinigten Königreich tritt zum 1.2.2020 in Kraft, nachdem das Austrittsabkommen des Vereinigten Königreichs und der EU am 29.1.2020 ratifiziert worden ist. Das Vereinigte Königreich ist daher ab dem 1.2.2020 kein Mitgliedstaat der Europäischen Union mehr und die im Austrittsabkommen geregelte Übergangsphase bis Ende 2020 beginnt. In diesem Zeitraum sollen die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich stattfinden.

Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ändert durch den Austritt erstmal nichts, weil zunächst bis Ende 2020 eine Übergangsphase läuft. Das bedeutet, dass das EU-Recht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt, jedoch ohne britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich wird bis Ende 2020 auch Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion bleiben.

Die Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich werden voraussichtlich Anfang März 2020 beginnen. Vorher müssen sich die 27 Mitgliedstaaten der EU über das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission verständigen. Was künftig zu erwarten ist, steht also noch nicht fest.

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