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Das BMF hat zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022“ durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesteuerblatt vom 30.3.2022 aufgefordert. Diese Aufforderung
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Die Aufforderung des BMF zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022“ ist durch das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
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Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug auch zur privaten Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dann muss er die Aufwendungen, die auf diese Fahrten
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Ein betrieblich genutzter Gebäudeteil, wie z. B. ein häusliches Arbeitszimmer, das sich im Eigentum eines Unternehmers befindet, ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das zum Betriebsvermögen gehört. Nutzt ein Mitunternehmer
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Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs (Großbritannien und Nordirland) aus der Europäischen Union ergeben sich Konsequenzen im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Am 31.1.2020 ist das
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Leben nicht miteinander verheiratete Eltern zusammen mit ihrem minderjährigen Kind in einem gemeinsamen Haushalt, kann davon ausgegangen werden, dass jeder Elternteil seiner Unterhaltspflicht im Wesentlichen nachkommt. Deshalb können die
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Das BMF hat noch in seinem Schreiben vom 31.1.2022 verfügt, dass der Abzug einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung in der
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Das BVerfG hat die Höhe der Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen als verfassungswidrig beanstandet. Der Zinssatz von 0,5% je vollem Zinsmonat (= 6% pro Jahr) darf allerdings noch bis 31.12.2018 angewendet werden. Der
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Die Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 sowie die zinsfreien Karenzzeiten wurden bereits um drei Monate verlängert. Wegen der weiterhin andauernden Corona-Pandemie sollen die Erklärungsfristen sowie die zinsfreien
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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