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Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn sie nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen
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Das Finanzamt kann einen Bescheid, mit dem ein Verein als steuerbegünstigt anerkannt wird, nur dann erlassen, wenn die Art der Steuerbegünstigung (”gemeinnützig“, ”mildtätig“ oder ”kirchlich“)
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Nach der Rechtsprechung des BFH unterliegen auch Kapitaleinkünfte aus vorgetäuschten Gewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems der Besteuerung, wenn der Anleger über diese Gewinne, z. B. durch eine Wiederanlage, verfügen kann und
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Die Steuerklärungsfrist für das Jahr 2020 endet für Steuerpflichtige, die nicht von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberatungsgesellschaft vertreten werden, mit Ablauf des Monats Juli 2021. Für Steuerpflichtige, die von einem
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Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer. Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
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Wenn ein Unternehmer aus Deutschland einen ausländischen Unternehmer beauftragt, muss er die Umsatzsteuer im Rahmen des Revers-Charge-Verfahrens an sein deutsches Finanzamt zahlen. Das gilt auch dann, wenn es sich ausschließlich um
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Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dann betrieblich veranlasst, wenn eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung getroffen worden ist. Liegt keine fremdübliche
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Der BFH hatte die bisherige Arbeitsanweisung der Finanzverwaltung zur Kaufpreisaufteilung teilweise verworfen. Nunmehr stellt das BMF die neue Version seiner Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück
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Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist das Arbeitsentgelt sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie nicht berufsmäßig mit einem Entgelt von mehr als 450 €
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Der Entlastungsbetrag von 1.908 € steht Alleinstehenden zu, wenn sie mit mindestens einem Kind eine Haushaltsgemeinschaft in der gemeinsamen Wohnung bilden. Durch das II. Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre
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