Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Jahresende

In den meisten Bereichen der Wirtschaft geht es wieder bergauf. In einigen Branchen dauern die Corona-bedingten Einschränkungen jedoch weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe „III Plus“ über den 30.9. hinaus bis zum 31.12.2021. Die Details für die Verlängerung bis zum Jahresende sind nun finalisiert. Dabei werden die bisherigen Förderbedingungen der Überbrückungshilfe „III Plus“ weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbständige unterstützt werden.

Im Einzelnen:
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe „III Plus“ ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe „III Plus“ für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe „III Plus“ sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe „III Plus“ durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe „III Plus“ für die Monate Juli, August und September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert wurde, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten.

Einzelheiten und Antragstellung: Die FAQ zur Überbrückungshilfe „III Plus“ und zur Neustarthilfe Plus werden zurzeit überarbeitet und dann zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform „ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de“ erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder. Informationen über den Start der Antragstellung werden kurzfristig gesondert veröffentlicht.

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