Klimapaket: Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2021

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms 2030 eine CO2-Bepreisung beschlossen. Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen in Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und zur Entlastung der Bürger verwendet werden. 

Durch die CO2-Bepreisung werden die Benzinpreise steigen. Wer mit einem Pkw den Weg zur Arbeit zurücklegt, kann sich kurzfristig nicht auf die höheren Kraftstoffpreise umstellen. Zur Entlastung der Fernpendler wird deshalb (befristet vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2026) die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 0,05 € auf 0,35 € angehoben. Die befristete Anhebung wird entsprechend auch auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gelten. 

Mit dieser Maßnahme werden die Steuerpflichtigen entlastet, die einen besonders langen Arbeitsweg haben. Die Entlastung erfolgt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Mit der zusätzlichen Erhöhung um 0,05 € auf 0,35 € wird für eine Übergangszeit pauschalierend ein Teil der Aufwendungen zurückgegeben, die sich durch die CO2-Bepreisung ergeben werden. Im Übrigen bleibt die Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer bis zu einer Entfernung von 20 km unverändert bestehen.

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