Hinweise zum Mindestlohn
Jeder Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten.Informationen zum Mindestlohn und den dazugehörigen Dokumentationspflichten finden Sie u.a. bei dem BMAS.
Jeder Unternehmer, der Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten.Informationen zum Mindestlohn und den dazugehörigen Dokumentationspflichten finden Sie u.a. bei dem BMAS.
Steuerpflichtige können durch Vorauszahlungen von privaten Krankenversicherungsbeiträgen Steuern sparen. Möglich macht dies der unbegrenzte Abzug von Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Mehr Infos zu diesem Thema sowieso Rechenbeispiele erhalten hier. Sie wollen diese Steuersparmöglichkeit für Ihre individuelle Situation geprüft haben und einen Termin vereinbaren? Dann sprechen Sie uns gerne an. Kontakt aufnehmen
Ab sofort kann die Corona-Überbrückungshilfe beantragt werden! Unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ finden Sie alle notwendigen Informationen. Wir sind bereits als Steuerberater registriert und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Kontakt aufnehmen
Volles Gehalt bei 36-Stunden-Woche Am Donnerstagabend fängt in Zukunft das Wochenende an – zumindest für die Beschäftigten von Andreas Schollmeier, einem Steuerberater mit 15 Mitarbeitern aus Moers. Für viele Beschäftigte dürfte sich dies nach attraktiven Arbeitszeitmodell anhören. In Zukunft können die Beschäftigten von Andreas Schollmeier jeden Freitag ganz in Ruhe shoppen gehen oder ein langes…
Der Bundesanzeiger Verlag weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle. Wir warnen unsere Mandanten daher eindringlich vor sich aktuell im Umlauf befindlichen betrügerischen E-Mails. Quelle:…
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine Änderung der Regelungen zur Bewertung der Grundstücke in Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerfällen sowie im Zusammenhang mit sog. Share Deals (bei Ansatz der sog. Ersatzbemessungsgrundlagen) vor. Sowohl beim Ertrags- als auch Sachwertverfahren kommt es dabei zur Änderung wichtiger Bewertungsfaktoren, die in vielen Fällen zu deutlichen Werthöhungen der betreffenden Immobilen führen…
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