Elektronische Kassen: Pflicht zur Belegausgabe ab 1.1.2020
Wer seine Einnahmen mithilfe eines elektronischen Kassensystems erfasst, muss ab dem 1.1.2020 jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen. Das alleine reicht jedoch noch nicht aus, weil der Unternehmer über jeden Verkauf einen Beleg erstellen muss, und ihn seinen Kunden zur Verfügung stellen muss. Das gilt selbst dann, wenn der Kunden keinen Beleg haben will.
Der Unternehmer kann sich von der Belegausgabepflicht befreien lassen, wenn es sich um den Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen handelt. Der Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen! Das kann den Unternehmer nach pflichtgemäßem Ermessen von seiner Belegausgabepflicht befreien. Nach § 148 AO ist Voraussetzung, dass die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. Der Verzicht auf die Belegausgabepflicht kann sogar rückwirkend bewilligt werden.
Wichtig! Wer Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft, wie das bei Bäckereien, Eisdielen und anderen Geschäften der Fall ist, die in ihrer Struktur vergleichbar sind, sollte möglichst umgehend einen „Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht“ beantragen.
Offen ist, welche Konsequenzen drohen, wenn der Unternehmer gegen die Belegausgabepflicht verstößt. Nutzt der Unternehmer ein elektronisches Kassensystem, mit dem er jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet, kann davon ausgegangen werden, dass alle Einnahmen zutreffend erfasst sind und somit eine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt. Bei einem Verstoß gegen die Belegausgabepflicht kann also nicht davon ausgegangen werden, dass eine Buchführungsmangel vorliegt, der das Finanzamt berechtigen würde, die Einnahmen um einen geschätzten Betrag zu erhöhen. Hierzu wird die Finanzverwaltung Stellung beziehen müssen.