


Das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e. V. (DIQP) hat uns nach 2020/2021 und 2021/2022 auch für 2022/2023 als „Top Arbeitgeber“ ausgezeichnet. Zur Erlangung des Arbeitgebersiegels „Top Arbeitgeber“ wurde unsere Kanzlei „Andreas Schollmeier Steuerberater“ aus Moers umfassend untersucht und bewertet. Dies umfasste neben einer DSGVO konformen Mitarbeiterbefragung, eine Leistungsabfrage und ein Managementinterview. In Bezug…

Die Steuerkanzlei Andreas Schollmeier bietet digitale Lösungen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen für den Mittelstand In seiner Ausgabe 08/2019 berichtet der Niederrhein Manager über unsere Kanzlei und unser Kanzleiinhaber Andreas Schollmeier erläutert zugleich den digitalen Fortschritt in der Steuerberatung. Mit unserer eigenen Mandanten-Cloud und der Auszeichnung als Top Digitale Kanzlei sind wir Ihr starker Partner…

Der Steuerberater Andreas Schollmeier aus Moers, hat für sein Engagement im Bereich Umweltschutz die Zertifizierung des DIQP (Deutsches Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V.) als „Klimaneutrales Unternehmen (DIQP)“ mit der Einstufung „sehr gut“ erhalten. Grundlage für die Auszeichnung als klimaneutrales Unternehmen war ein mehrstufiges Verfahren. Dabei wurden im ersten Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen…

Unter dem Titel „Steuerprofis pflegen den Teamgeist“ hat das Handelsblatt gestern eine aktuelle Studie zu den besten Arbeitgebern im steuerberatenden Beruf veröffentlicht. Und dabei sind wir in der Größe von Kanzleien zwischen 11 bis 50 Beschäftigten auf Platz 2 und gemessen über alle Größenordnungen auf Platz 3 in ganz Deutschland!!! DAS IST DER PURE WAHNSINN!…

Unsere Kanzlei Andreas Schollmeier wurde 2024 erneut als Kanzlei mit hoher digitaler Kompetenz ausgezeichnet. Mit unserem Engagement in die Kanzlei-Digitalisierung konnten wir auch bei der DATEV unter Beweis stellen, dass wir den digitalen Standard der Steuerberatungs-Branche in hohem Maße erfüllen. Wir sind stolz, das DATEV-Siegel als eine von wenigen Kanzleien in ganz Deutschland verliehen bekommen…

Nach dem neuen BMF-Schreiben vom 17.01.2019 sind Geldprämien, die eine Bank einem Kunden dafür zahlt, dass dieser seine Bank wechselt, Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (vgl. BMF-Schreiben vom 17.01.2019, Az. IV C 1 – S 2252/08/10004 :023). Zwar sind solche Einkünfte bis zu einer Freigrenze in Höhe von 256 Euro im Jahr steuerfrei;…
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