„Digitale DATEV Kanzlei 2022- Ausgezeichnet als Kanzlei mit hoher digitaler Kompetenz

Das Bundesfinanzministerium (BMF) befasst sich in dem Schreiben vor allem mit der Umsatzsteuerumstellung zum 1. Januar 2021. Bitte beachten Sie daher unbedingt die entsprechenden Regelungen zum Jahresende. Zum aktuellen BMF-schreiben geht es hier Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an – Ihr Steuerberater aus Moers. Kontakt aufnehmen
Wir unterstützen Sie auch bei der Wahl der richtigen Altersvorsorge Der Wert der Rentenanwartschaften verliert durch die EZB-Niedrigzinspolitik schleichend immer weiter an Wert (wie das Handelsblatt aktuell berichtet). Damit droht für Menschen, die nicht privat vorsorgen, die Altersarmut. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig mit weiteren Säulen der Altersvorsorge beschäftigen. Wir zeigen Ihnen…
Sie wollen Vermögen aufbauen und vorhandene Liquidität auch in Zeiten von Niedrigzinsen rentabel anlegen, aber wissen nicht wie? Als Steuerberater beraten wir Sie nicht nur bei der Steuerdeklaration, sondern auch fachlich fundiert und unabhängig bei Ihrer individuellen Vermögens- und Finanzplanung. Mehr Informationen erhalten Sie hier. Wir beraten Sie über den steuerlichen Tellerrand hinaus! Vereinbaren Sie…
Am 8. Januar 2019 war der WDR in unserer Kanzlei und Andreas Schollmeier wurde zusammen mit Patrizia Paulus (Tante Pati) zum Thema Bonpflicht von der WDR Lokalzeit aus Duisburg interviewt! Das Video dazu sehen Sie hier Bildquelle: WDR
Das Deutsche Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e. V. (DIQP) hat uns nach 2020/2021 und 2021/2022 auch für 2022/2023 als „Top Arbeitgeber“ ausgezeichnet. Zur Erlangung des Arbeitgebersiegels „Top Arbeitgeber“ wurde unsere Kanzlei „Andreas Schollmeier Steuerberater“ aus Moers umfassend untersucht und bewertet. Dies umfasste neben einer DSGVO konformen Mitarbeiterbefragung, eine Leistungsabfrage und ein Managementinterview. In Bezug…
Steuerpflichtige können durch Vorauszahlungen von privaten Krankenversicherungsbeiträgen Steuern sparen. Möglich macht dies der unbegrenzte Abzug von Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Mehr Infos zu diesem Thema sowieso Rechenbeispiele erhalten hier. Sie wollen diese Steuersparmöglichkeit für Ihre individuelle Situation geprüft haben und einen Termin vereinbaren? Dann sprechen Sie uns gerne an. Kontakt aufnehmen