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Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten steuermindernd zu berücksichtigen, wenn sie dazu dienen, etwaige Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben abzuwenden.
Praxis-Beispiel:
Die Eltern des Klägers hatten ihre
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Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss seine Verhältnisse, die für die Besteuerung erheblich sind, im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ erklären. Seit dem
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Bei verheirateten und dauernd getrenntlebenden Elternteilen kann
der Kinderfreibetrag und
der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag)
von einem auf den anderen Elternteil nicht allein auf den
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Hat der Gesamtumsatz eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 € betragen, wird die Umsatzsteuer, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt wird,
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Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2022. Der Monatswert im Jahr 2022 für die Verpflegung steigt von 263 € auf 270 €. Der monatliche Wert für
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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Der BFH hat entschieden, dass der Schadensersatzanspruch, der einem Kommanditisten einer gewerblich tätigen Fonds-KG wegen fehlerhafter Angaben im Beteiligungsprospekt zusteht, steuerpflichtig ist. Zu den gewerblichen Einkünften des
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Die Umsatzsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen, die zu mehr als 90% für private Zwecke oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden, ist vom Vorsteuerabzug vollständig ausgeschlossen. Somit hängt
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Nach § 7b EStG kann bei der Anschaffung und Herstellung neuer Wohnungen neben der linearen Abschreibung eine Sonderabschreibung beansprucht werden. Die Sonderabschreibung beträgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden
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Das Bundesfinanzministerium hat bekannt gemacht, dass die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen, die ab dem 1.1.2021 gelten, weiterhin
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