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Wesentlicher Teil der Hilfe für Opfer der Hochwasserkatastrophe ist die unmittelbare und direkte finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus sollen die Geschädigten sollen durch steuerliche Hilfsmaßnahmen entlastet werden.
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Neben der unmittelbaren und direkten finanziellen Unterstützung durch den Staat soll auch die Spendenbereitschaft der Bevölkerung gefördert werden, indem der Nachweis der Zuwendungen erleichtert wird.
Nachweis steuerbegünstigter
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Reduziert der Arbeitgeber den Bruttoarbeitslohn seines Arbeitnehmers und gewährt er ihm stattdessen Tankgutscheine und/oder ein Entgelt für die Vermietung von Werbeflächen auf seinem privaten PKW, sind diese Leistungen
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Nutzt der Unternehmer ein betriebliches Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug, wird er das Fahrzeug nicht ausschließlich im Betrieb aufladen, sondern auch an einer Steckdose/Ladevorrichtung, die zu seiner Wohnung gehört. Der Unternehmer kann
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Plant ein Unternehmer eine Betriebsveranstaltung, sollte er darauf achten, dass die Kosten für eine Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer nicht mehr als 110 € (brutto) betragen. Wird die 110 € Grenze je Arbeitnehmer überschritten,
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Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn.
Praxis-Beispiel:
Eine Gemeinde hat auf Grund gesetzlicher Verpflichtung eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet. Zum Leiter der
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Ein Pkw ist dem Leasinggeber zuzurechnen, wenn sowohl das zivilrechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum bei ihm verbleibt. In diesem Fall kann der Pkw dem Betrieb des Nutzungsberechtigten nur bei einer betrieblichen Veranlassung zugeordnet
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Ein Unternehmen, wie z. B. ein Kreditinstitut, hat keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abzuführen, wenn es Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zuwendet.
Praxis-Beispiel:
Ein Kreditinstitut lud in den Jahren 2012 und 2015
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Angemessene Bewirtungsaufwendungen können nur dann als Betriebsausgaben angezogen werden, wenn ein schriftlicher Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung vorliegt. Das BMF hat nunmehr umfassend Stellung genommen, wobei
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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