Die steuerlichen Erleichterungen, die das BMF in seinen Schreiben vom 9.4.2020 und 26.5.2020 eingeräumt hat, werden über den 31.12.2020 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden. Hierbei
Der Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegt das Zu- und Abflussprinzip zugrunde. Grundsätzlich gilt somit, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem Jahr zu erfassen sind, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind. Eine Ausnahme gibt es bei
Aus dem bisherigen innergemeinschaftlichen Versandhandel wird der innergemeinschaftliche Fernverkauf. Die Neuregelung des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt werden. Es liegt
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden bzw. zum Schutz vor weiteren Schäden, die durch einen Biber verursacht wurden, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
Praxis-Beispiel:
Die Kläger
Die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung des Corona-Bonus wird durch das Jahressteuergesetz 2020 bis zum 30.6.2021 verlängert. Die steuerfreie Auszahlung war bisher befristet für Zahlungen bis zum 31.12.2020. Damit wäre
Die 44 €-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können.
Praxis-Beispiel:
Der Arbeitgeber ermöglichte seinen Arbeitnehmern im Rahmen
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich Kosten für die Ausstattung) steuerlich nicht abziehbar. Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer
Die zunächst bis Ende 2020 befristeten Sonderregelungen zur höchstmöglichen Bezugsdauer und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus einem Minijob wurden bis zum 31.12.2021
Durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ vom 22.11.2019 wurde die generelle Verpflichtung für Neugründer, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich zu übermitteln, für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt.
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht, die ab dem 1.1.2021 gelten. Es
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