-
Architekten, die auf Basis von Entwürfen anderer Architekten interaktive 3D-Welten und fotorealistische Ansichten der jeweiligen Objekte erstellen (sogenanntes Rendering), üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Zu den typischen
-
Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung
-
Die Vorsteuer darf nur dann nach Durchschnittswerten pauschaliert werden, wenn der Unternehmer/Freiberufler nicht buchführungspflichtig ist. Freiberufler sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig. Bei Gewerbetreibenden hängt
-
Zu den tarifbegünstigten außerordentlichen Einkünften gehört eine Entschädigung, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird (§ 24 Nr. 1a EStG). Voraussetzung ist, dass die
-
Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
-
Die Beförderung von Personen im Taxiverkehr unterliegt der ermäßigten Umsatzsteuer von 7%. Auch die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel kann umsatzsteuerlich als Taxiverkehr begünstigt
-
Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) sind u.a. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre
-
Die Unwetterereignisse im Juli 2021 haben in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen zu flächendeckenden Zerstörungen in den betroffenen Gebieten geführt. Zur Bewältigung der außergewöhnlichen
-
Unternehmen sind buchführungspflichtig, wenn sie eine der folgenden Grenzwerte überschreiten
Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr mehr als 60.000 €
Umsatz mehr als 600.000 € im Jahr
Ob die Umsatzschwelle
-
In der Land- und Forstwirtschaft gelten bei der Gewinnermittlung besondere Regelungen. Somit sind auch bei Land- und Forstwirten, die Opfer der Hochwasserkatastrophe geworden sind, folgende Sonderregelungen zu beachten:
Ertragsausfälle bei der
Mehr Beiträge sind nicht vorhanden!
Mehr Beiträge sind nicht vorhanden!