Körperschaftsteuererklärung 2017 kann übermittelt werden

Die Finanzverwaltung hat die elektronischen Formulare für die Körperschaftsteuererklärung 2017 nun seit Anfang Juli zur Verfügung gestellt. Da die reguläre Abgabefrist eigentlich Ende Mai abläuft, hat das BMF eine Sonderlösung geschaffen. Die Steuerpflichtigen haben danach grundsätzlich bis zum 31.08.2018 Zeit, ihre Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Wenn Sie uns als Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2018.

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