Neue Sachbezugswerte für 2021
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2021. Der Monatswert im Jahr 2021 für die Verpflegung steigt von 258 € auf 263 €. Der monatliche Wert für
Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2021. Der Monatswert im Jahr 2021 für die Verpflegung steigt von 258 € auf 263 €. Der monatliche Wert für
Nach dem Anpassungsbeschluss der Mindestlohn-Kommission wird der Mindestlohn von derzeit 9,35 € auf 10,45 € angehoben. Die Anhebung erfolgt in vier Schritten:
zum 1. Januar 2021 auf
9,50 €
zum 1. Juli 2021
Nach § 6a UStG sind innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei. Die Steuerbefreiung für die jeweilige innergemeinschaftliche Lieferung wird seit dem 1.1.2020 nur dann gewährt, wenn der liefernde Unternehmer seiner
Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist die Möglichkeit geschaffen worden, die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer um rund 6 Wochen zu verschieben. Damit verbunden ist ein Liquiditätseffekt, von dem alle Unternehmen profitieren,
Integrationsprojekte sind Zweckbetriebe, wenn mindestens 40% der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen waren. Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft mit einer Werkstatt für behinderte Menschen vor, können die
Bei einem Leasingvertrag kann vereinbart werden, dass der Leasingnehmer am Ende der Grundmietzeit das Recht hat, den Leasinggegenstand (z. B. ein Kfz) zum kalkulierten Restwert privat zu erwerben. In Abstimmung mit dem Leasinggeber kann er auch einen
Sachzuwendungen sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Vorteil zuwendet, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Es muss sich also um einen Vorteil handeln, bei dem
Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden (Dienstwagen), stellt die Erstattung der Stromkosten, die der Arbeitnehmer selbst getragen hat,
Darf der Arbeitnehmer ein Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug im Betrieb bzw. an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens kostenlos aufladen, ist der gewährte Vorteil gemäß
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