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Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer. Freiwillige „Donations", die ein Streamer im Zusammenhang mit
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Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Februar 2023:
Art der Abgabe
Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
monatliche
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Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zur Gewinnermittlung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) erfordert die Ermittlung eines
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Die Feuerwache, der ein Feuerwehrmann zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er aufgrund der Weisung seines Arbeitgebers dort auf Dauer eingesetzt ist. Zu den Einsatzzeiten gehört auch das Ableisten von Bereitschafts-
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Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterliegen als privates Veräußerungsgeschäft der
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Die Prozentsätze für die lineare Abschreibung von Gebäuden sind gesetzlich festgelegt. Dadurch wird auch die Nutzungsdauer vorgegeben. Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass Gebäude, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt
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Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Telefonkosten für einen Mobilfunkvertrag, der vom Arbeitnehmer abgeschlossen wurde, steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 45 EStG), wenn er Eigentümer des Mobiltelefons ist. Der Arbeitgeber ist
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Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Begünstigt sind nur Aufwendungen für
Kinder, die im ersten Grad mit dem Begünstigten
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Für die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Es ist zwischen den Kinderbetreuungskosten zu unterscheiden, die der Arbeitgeber steuerfrei übernehmen kann oder die der
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Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des Gartens, der zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehört, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
Praxis-Beispiel:
Die Klägerin litt an einem Post-Polio-Syndrom,
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