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Das Bewohnen einer Wohnung am Lebensmittelpunkt eines Steuerpflichtigen und seiner Familie ist dem privaten Lebensbereich zuzuordnen, sodass Aufwendungen für einen Umzug grundsätzlich steuerlich nicht abziehbar sind. Sie können aber
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Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung
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Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Mai 2023:
Art der Abgabe
Abgabe- und Fälligkeitstermin
Umsatzsteuer-Voranmeldung
monatliche
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Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer Darlehensforderung, die auf einem Gesellschafter­ in htmlverrechnungs­ in htmlkonto verbucht ist, kann es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Liegen keine
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Eine Dinner-Show ist ein Leistungsbündel aus Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste. Nach der BFH-Rechtsprechung handelt es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung, die als Gesamtleistung nicht dem ermäßigten
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Die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkw beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle 6 Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67 % pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt jedoch nur für neue Fahrzeuge. Bei
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Die Bundesregierung plant, ab dem 1.7.2023 den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung von bisher 3,05% auf 3,4% zu erhöhen. Für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, soll der Beitragssatz von 3,4% auf 4,0% des
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Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden.
Soll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten
Nachteil ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt
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Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Aufwendungen trägt, die der Steuerpflichtige schuldet. Grundsätzlich gilt, dass ein Steuerpflichtiger nur seine eigenen Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend machen
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Die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen stellen keine außerordentlichen Einkünfte dar, die nur ermäßigt zu besteuern sind.
Praxis-Beispiel:
Der Kläger führte als Einzelunternehmer eine Gaststätte und ein Hotel.
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