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Die Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 soll den Betrieben helfen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Es sollen zunächst Abschlagszahlungen geleistet werden. Das Verfahren der
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Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem
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Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerrechtlich entweder um einen einheitlichen Betrieb oder aber um mehrere selbständige Betriebe handeln. Ein einheitlicher Betrieb ist umso
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Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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Zivilprozesskosten sind auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland
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Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Wenn die Anfangspunkte einer Dienstreise nicht eingetragen wurden, aber der Anfangspunkt bei nahtlosem und identischem Kilometerstand aus dem Ziel der
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Der Mehrwertsteuersatz wurde für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 (für 6 Monate) auf 16% und der ermäßigte Satz auf 5% gesenkt. Das bedeutet, dass ab dem 1.1.2021 die Mehrwertsteuer wieder auf 19% und der
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Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) befasst sich in dem Schreiben vor allem mit der Umsatzsteuerumstellung zum 1. Januar 2021. Bitte beachten Sie daher unbedingt die entsprechenden Regelungen zum Jahresende. Zum aktuellen BMF-schreiben geht es hier Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an – Ihr Steuerberater aus Moers. Kontakt aufnehmen
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