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Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR für das Jahr 2021 bekannt gegeben. In Zeile 11 des Vordrucks sind die Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer einzutragen. Wer Kleinunternehmer ist, richtet sich nach § 19 Abs.
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Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung.
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
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Nutzt jemand einen Raum in der Wohnung, der einer Betriebsstätte ähnlich ist, kann er die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Das gilt auch, wenn er die Wohnung zusammen mit seinem nichtehelichen Lebensgefährten
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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021 (BGBl. Teil I, vom 17.8.2021 Seite 3.436) betrifft alle Gesellschaftsformen und alle Regelungsbereiche des Rechts der Personengesellschaften. Die Reform wird in ihren
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Wer bilanziert, muss seine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine
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Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung, sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt oder
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Der AOK Rheinland/Hamburg wurde folgende Frage gestellt: Eine Mitarbeiterin verdient 450 € im Monat. Kann die Betragsgrenze von 450 € für die Dauer der Aufräumarbeiten aufgrund des Hochwassers (Keller stand unter Wasser)
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Im Regelfall stellt derjenige, der eine Leistung erbracht hat, eine Rechnung aus. Anstelle des Leistenden kann auch der Leistungsempfänger mithilfe einer Gutschrift abrechnen, wenn dies vorher vereinbart wurde (= Gutschrift gemäß
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Ein Arbeitnehmer kann für seine Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für jeden Entfernungskilometer nur die Entfernungspauschale geltend machen. Bei anderen beruflich veranlassten Fahrten können die
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Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück unentgeltlich auf seine Kinder überträgt, die das Grundstück anschließend an den Erwerber
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