Aktuelles aus der Presse: Team sorgt für Erfolg
Unter dem Titel „Team sorgt für Erfolg“ wird im DUP Unternehmermagazin sowie im Supplement des Handelsblatts und der WirtschaftsWoche über unsere Auszeichnung als „Arbeitgeber der Zukunft“ berichtet.
Unter dem Titel „Team sorgt für Erfolg“ wird im DUP Unternehmermagazin sowie im Supplement des Handelsblatts und der WirtschaftsWoche über unsere Auszeichnung als „Arbeitgeber der Zukunft“ berichtet.
Mit der neuen „Eigenheimzulage“ bezuschussen die KfW und das BMI ab sofort den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern. Insgesamt kann der Zuschuss pro Kind bis zu 12.000 Euro betragen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: Haufe Baukindergeld-Info
Mit der richtigen Planung sichern Sie Ihr Vermögen im Alter. Wir helfen Ihnen dabei, betriebswirtschaftlich fundiert mit Hilfe finanzmathematischer Tools Ihre Altersvorsorge (steuer-)optimal zu gestalten. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren
Wie Arbeitgeber den Nettolohn ihrer Mitarbeiter optimieren und dabei sogar noch Kosten sparen können, erfahren Sie in diesem Kurzvideo. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren
Seit mehr als einem halben Jahrhundert werden Steuernachzahlungen nach Ablauf von 15 Monaten des jeweiligen Veranlagungszeitraums mit 6% p.a. verzinst. Das könnte sich jetzt ändern. Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus hatte bereits der Bundesfinanzhofs (BFH, Az. IX B21/18) hinsichtlich der Zinshöhe von 6% p.a. für die Zeiträume ab dem 01.04.2015 schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel angemerkt. Darauf…
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Anwendungserlass zu § 146 AO geändert und damit die Grundsätze und Ausnahmen der Einzelaufzeichnungspflicht sowie die Pflichten bei offenen Ladenkassen und der Speicherung auf Datenträgern näher geregelt. Mehr Infos erhalten Sie hier
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine Änderung der Regelungen zur Bewertung der Grundstücke in Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerfällen sowie im Zusammenhang mit sog. Share Deals (bei Ansatz der sog. Ersatzbemessungsgrundlagen) vor. Sowohl beim Ertrags- als auch Sachwertverfahren kommt es dabei zur Änderung wichtiger Bewertungsfaktoren, die in vielen Fällen zu deutlichen Werthöhungen der betreffenden Immobilen führen…