Private Darlehensausfälle können Steuer mindern!
Der BFH hat in seinem Urteil vom 24.10.2017 (Az. VIII R 13/15) entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung (i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust (nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG) führen kann. Von einem Forderungsausfall ist allerdings erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus.