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Durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2020 wurde geregelt, dass bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Getränke) in der Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 der ermäßigte Streuersatz anzuwenden ist.
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Werden die Bareinnahmen mithilfe eines elektronischen Kassensystems ermittelt, dann sind die Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl. Teil I S. 3152) zu beachten. So ist in §
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Die Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung von Vermittlungsleistungen eines Versicherungsmaklers oder -vertreters (§ 4 Nr. 8 und 11 UStG) sind erfüllt, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Erbringer
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Umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht,
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Die Variable F ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgegebener Faktor (siehe auch § 163 Abs. 10 S. 5 SGB VI).
Die Obergrenze für Midijobs beträgt 1.300 €. Für die Berechnung des Beitrags in der
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Kosten einer Leihmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Praxis-Beispiel:
Zwei miteinander verheiratete Männer (Kläger) machten in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von
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Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus (für die Monate Juli bis Dezember 2021) können seit Juli bzw. Oktober 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet nach erneuter
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Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur dann unentgeltlich, wenn die Versorgungsleistungen mit dem Ertragsanteil oder in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sind. Wird nicht begünstigtes Vermögen
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Die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör sind steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Das gilt auch für die Übernahme von
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Gegen die Höhe der Säumniszuschläge bestehen insoweit erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, als den Säumniszuschlägen nicht die Funktion eines Druckmittels zukommt, sondern die Funktion einer Gegenleistung oder eines
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