Seit dem 1.1.2021 sind Einnahmen bis zu 3.000 € im Jahr steuerfrei (vorher bis zu 2.400 €), wenn sie aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren nebenberuflichen
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann neben der linearen oder degressiven Abschreibung die 20%ige Sonderabschreibung beansprucht werden (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG). Die degressive Buchwertabschreibung ist für
Liegt die tatsächliche Miete deutlich unter der ortsüblichen Miete, darf nur der Teil der Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden, der der reduzierten Miete entspricht. Die Grenze für eine generelle Aufteilung der
Unternehmer und Freiberufler haben unabhängig von der Rechtsform die Möglichkeit, mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags ihre Steuerbelastung zu senken, ohne Geld ausgeben zu müssen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019
Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind, sofern sie nicht pauschal versteuert werden, nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Dabei sind Aufwendungen, durch die der Arbeitnehmer nicht bereichert wird, bei der Bewertung des Vorteils
Aus dem bisherigen innergemeinschaftlichen Versandhandel wird der innergemeinschaftliche Fernverkauf. Die Neuregelung des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt werden. Es liegt
Der Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegt das Zu- und Abflussprinzip zugrunde. Grundsätzlich gilt somit, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem Jahr zu erfassen sind, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind. Eine Ausnahme gibt es bei
Die steuerlichen Erleichterungen, die das BMF in seinen Schreiben vom 9.4.2020 und 26.5.2020 eingeräumt hat, werden über den 31.12.2020 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden. Hierbei
Ein Unternehmer kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Dieser Verzicht gilt für mindestens 5 Jahre. Ist die fünfjährige Bindungsfrist abgelaufen, kann der Unternehmer seinen Verzicht auf die
Durch das Coronavirus entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, den Corona-Geschädigten durch eine angemessene
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