BMF veröffentlicht weiteres Schreiben zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze

Das Bundesfinanzministerium (BMF) befasst sich in dem Schreiben vor allem mit der Umsatzsteuerumstellung zum 1. Januar 2021. Bitte beachten Sie daher unbedingt die entsprechenden Regelungen zum Jahresende. Zum aktuellen BMF-schreiben geht es hier

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