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Grundsteuererklärung 2022 – Informationen, Unterlagen, Gebühren und Ablauf

Jetzt vorbereiten!

Damit Sie sich schon jetzt gezielt auf die Einreichung Ihrer Unterlagen vorbereiten können, gebe ich einen kurzen Überblick über die benötigten Informationen bzw. Unterlagen und wo Sie diese ggf. finden können. Die Feststellungserklärung muss im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 abgegeben werden. Bitte suchen Sie daher schon jetzt alle notwendigen Unterlagen zusammen.

 

Welche Informationen werden abgefragt?

  • Aktenzeichen laut Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Grundsteuererklärung (eigene Steuernummer!)
  • Einheitswert-Aktenzeichen laut dem letzten Grundsteuerbescheid
  • Wohnadresse des / der Eigentümer
  • Besitzverhältnisse bei mehreren Eigentümern
  • Grundstücksfläche in qm
  • Grundbuchinformationen wie Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung
  • Grundstücksart (Einfamilien-, Zweifamilien-, Mehrfamilienhaus oder sonstiges Wohneigentum)
  • Baujahr und ggf. Jahr einer Kernsarnierung
  • Wohnfläche
  • Monatliche Nettokaltmiete in €/qm
  • Bodenrichtwert

 

Die gesuchten Informationen finden Sie u.a.:

  • im Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
  • in Ihren Kaufunterlagen / Kaufverträgen
  • in Ihrer Baubeschreibung
  • im Grundsteuerbescheid
  • ersatzweise bei der Stadt, beim Katasteramt oder Notar

 

Gebühren

Wir werden im Falle einer Beauftragung Gebührenpauschalen mit Ihnen vereinbaren. Die Kosten für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung betragen einmalig je Einheit für

  • Unbebaute Grundstücke: 238,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Wohnungen: 357,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Ein- und Zweifamilienhäusern: 357,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Geschäftsgrundstücke/Mischgrundstücke bis 250 qm:  476,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Geschäftsgrundstücke/Mischgrundstücke 250 bis 600 qm:  595,00 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
  • Geschäftsgrundstücke/Mischgrundstücke über 600 qm:  individuelle Vereinbarung

Hinzu kommt je Fall eine Softwarepauschale in Höhe von 11,90 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer).

 

Auftrag zur Erstellung der Grundsteuererklärungen und Empfangsvollmacht

Den Auftrag zur Erstellung Ihrer Grundsteuererklärungen und die dazugehörige Empfangsvollmacht können Sie bei uns demnächst ganz bequem online erteilen.

 

Einreichung der Unterlagen

Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Einladung zu unserer Grundsteuerplattform. Dort können Sie Ihre Unterlagen ganz bequem online hochladen.

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